Kostenrecht, Anrechnung Mahnverf. auf streitiges Verf.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Tommy
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#11

17.08.2007, 13:03

Hi,

ja insoweit ist mir dies jetzt alles klar, hatte ich mir ja vorher auch schon so gedacht. Wenn man aber länger über eine Sache nachdenkt, fallen einem immer andere Dinge noch ein. :oops:

Ich besorge mir jetzt erstmal den VB, dann werde ich ja sehen, ob die 974 € mit enthalten sind, wenn ja mache ich ein erneutes Schreiben, dass diese abzusetzen sind sonst lasse ich den KF der Gegenseite so.

Danke,
Petra
eve

#12

17.08.2007, 13:21

Na auf keine Fall so lassen. Wegen der Anrechnungsvorschrift kann über diesen BEtrag nicht nochmals eine 1,0 Gebühr Nr. 3305 festgesetzt werden. Im VB sind ja nur die Gebühren gem. Nr. 3308 fesgesetzt
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Pepsi
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#13

17.08.2007, 13:43

@Tommy: verschieben kannst du ihn selbst nicht, da musst du dich an einen Moderator/Admin wenden (z.B. ich)
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