Bis wann muss der Kostenfestsetzungsantrag für gewonnene Widersprüche gestellt werden?
Wenn die Gegenseite entscheidet, dass sie die Kosten übernimmt und der Verwaltungsakt wird bestandskräftig, so wäre aus diesem 30 Jahre zu vollstrecken.
Dem entgegen steht die Verjährung aus zivilrechtlichem Schadenersatzanspruch von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres.
Kann mir jemand weiter helfen?
Danke!
Verjährung Sozialrecht gewonnener Widerspruch / Urteil
Bezüglich deiner Frage, bis wann Kostenfestsetzungsanträge gestellt werden müssen, schau mal hier:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=16945" target="blank
dort Beitrag #3
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