Keine Beratungshilfe mehr für Schuldenbereinigungsplan

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Ingrid
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#11

28.11.2011, 11:59

Wie lange man hier auf nen Termin beim Schuldenberater warten muss, weiß ich leider nicht. Mandanten wollten von vornherein, dass wir den Plan machen, eben weil wir schon einen groben Überblick über die finanzielle Lage haben und es dementsprechend bei uns sicher schneller geht.

Von dem anderen Mandanten weiß ich nur, dass er, bevor er uns wegen etwas anderes beauftragt hat, bereits einen Schuldenbereinigungsplan beauftragt hat aber die sind einfach nicht in die Gänge gekommen, sodass ihm einige Nachteile entstanden sind, weil er ohne Plan nicht in die Insolvenz konnte.

Deswegen ist mein Chef auch nicht begeistert, dass unsere Mandanten wohl zu einer Schuldenbereinigungsstelle müssen, weil sie keinen Schein bekommen.
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#12

28.11.2011, 12:19

Mit dem ersten Mandanten werden Ihr kein Glück haben. Es geht nicht danach, was der Mandant lieber möchte.

Wegen des zweiten Mandanten würde ich entsprechend vortragen, daß die andere Hilfemöglichkeit ausscheidet, weil die Schuldenbereinigung über die Beratungsstelle schon seit Wochen/Monaten/Jahren nicht zum Ende gebracht wird.
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