Keine Beratungshilfe mehr für Schuldenbereinigungsplan

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Ingrid
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#1

28.11.2011, 11:30

Guten Morgen :)

Hab da mal ne Frage. Bekommen eure Mandanten noch Beratungshilfe bewilligt, wenn sie beim Anwalt einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan erstellen lassen wollen?

Bei uns ist es so, dass es bei 2 Mandanten abgelehnt wurde mit der Begründung, sie sollen sich doch erst an eine Schuldenberaterstelle wenden. Beide wohnen in unterschiedlichen Amtsgerichtsbezirken, also ist es nicht nur bei einem Gericht so.

Wollte nur mal wissen, ob noch jemand das Problem hat. Danke schon mal für eure Antworten

LG
BabyBen

#2

28.11.2011, 11:33

Wird nur noch ganz selten und an wenigen Gerichten gewährt.
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schneewittchen1984
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#3

28.11.2011, 11:34

Huhu Ingrid!

Füll doch bitte dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit aus. :wink:

Ansonsten gab es schon mehrere Threads zu diesem Thema, schau mal in der Suchfunktion.
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Ingrid
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#4

28.11.2011, 11:34

Na klasse -.-

Weißt du auch den Grund dafür?

Beide wollen, dass wir den Plan durchführen, da wir schon in der Vergangenheit in anderen Angelegenheiten für sie tätig waren und dementsprechend schon einen groben Überblick haben über die Lage!
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Adora Belle
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#5

28.11.2011, 11:36

Üblicherweise werden die Schuldnerberatungsstellen als andere Form der Hilfe angesehen. Nur wenn dort unzumutbar lange Wartezeiten bestehen (wobei das Auslegungssache ist), kommt die Beratungshilfe ggf wieder ins Spiel.

Bitte ergänze noch Dein Profil hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit.
Ingrid
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#6

28.11.2011, 11:43

Naja, wir haben da noch nen anderen Mandanten gehabt, der war bei einer Schuldenberaterstelle und die haben meines Wissen 1-2 Jahre gebraucht, um den Plan mal auf die Beine zu stellen.

Irgendwo kann ich nicht nachvollziehen, warum ein Anwalt den außergerichtlichen Plan nicht mehr machen sollte für die Mandanten, die bereits wegen anderer bzw. zusammenhängender Angelegenheiten den Anwalt bereits beauftragt haben.

Hoffe, meine Profilaktualisierung ist nun so in Ordnung :)
Zuletzt geändert von Ingrid am 28.11.2011, 11:48, insgesamt 1-mal geändert.
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#7

28.11.2011, 11:47

Jep, es geht nur darum, Fachfremde mit ihren privaten Fragen rauszufiltern.

Nachvollziehen kann man das auch nicht - zumal der Gesetzgeber sich die Gebührenziffer gespart hätte, wenn sie praktisch nie zur Anwendung kommen soll. Es ist eben die zunehmend harte Gangart bei der Bewilligung von Beratungshilfe. Wenn Ihr nicht leer ausgehen wollt, laßt Ihr die Mandanten vor Tätigkeit den Beratungshilfeschein beantragen.
Ingrid
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#8

28.11.2011, 11:51

Heißt also im Klartext, der Staat versucht mal wieder an allen Ecken und Enden zu sparen, als ob ein Anwalt so viel durch Beratungshilfe verdienen würde :?

Gemacht haben wir noch nichts, wir wollten erst den Schein, den bekommen sie ja leider nicht!

Wollte bei Gericht anrufen und die nach einem vernünftigen Grund fragen, die Rechtsantragstelle ist aber nur von 08:00 bis 08:30 Uhr erreichbar! Ohne Worte...
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#9

28.11.2011, 11:53

Adora Belle hat geschrieben: Wenn Ihr nicht leer ausgehen wollt, laßt Ihr die Mandanten vor Tätigkeit den Beratungshilfeschein beantragen.
:zustimm Wie sind denn die Wartezeiten bei euch derzeit, bis die Schuldner nen 1. Termin bekommen?

Bei uns im Landkreis gibt s nen sogenannten "Arbeitskreis Schuldnerberatung", an dem sowohl RAe als auch Schuldnerberater von Caritas und Diakonie teilnehmen, da wurde eben bei nem Treffen mal über die Problematik gesprochen. Danach haben sich die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen an die Amtsgerichte in der Gegend gewandt und darauf hingewiesen, dass die Wartezeiten bis zum 1. Termin ab 1 Jahr betragen. Seitdem wird BerH wieder gewährt.
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Adora Belle
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#10

28.11.2011, 11:55

Na, ich hab Dir ja den Grund genannt. Beratungshilfe gibt es nur, soweit keine andere Form der Hilfe in Frage kommt. Die Schuldnerberatungsstellen sind eine solche andere Form der Hilfe.
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