Hallo, hoffe Ihr hattet einen schönen 1. Advent, habe folgende Frage. Im Berufungsverfahren wird auf Anraten des Gerichts ein Vergleich geschlossen, (Klage von 95.000,00 € um weitere 5.000,00 € erweitert) . Das Gericht setzt den Streitwert fest auf 95.000,00 € und für den Vergleich auf bis 100.000,00 €. Jetzt rechnet die Gegenseite wie folgt ab:
Wert: 95.000
1,6 Verfahrensg. 2.043,20
Erhöhung 766,20
Wert: 5.000,00
1,1 Verfahrensg. 123,20
Erhöhung 46,20
Wert: 100.000
1,2 Terminsgeb. 1.624,80
Wert: 95.000,00
1,3 Einigungsg. 1.660,10
Wert: 5.000,00
1,5 Einigungsg. 370,90
Rechnung Bahn 101,68
Pauschale 20,00
Die Abrechnung verstehe ich nicht, warum 2x eine Einigungsgebühr? Lieben Dank für Eure Antwort.
Kostenantrag, verstehe den Gebührenans. d. Geg. nicht
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Mehrvergleich.bettyblue hat geschrieben:Die Abrechnung verstehe ich nicht, warum 2x eine Einigungsgebühr?
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- sego
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weil in dem Termin scheinbar auch außergerichtliche, also nicht anhängige Ansprüche thematisiert, mitverglichen und protokolliert wurden. Für die anhängigen bekommt man eine 1,3 Einigungsgebühr und für die nicht anhängigen Ansprüche eine 1,5 Einigungsgebühr.
Es muss lediglich abgeglichen nach § 15 III werden.
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[color=#FF00BF]Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber haben nicht alle den selben Horizont![/color]