Kostenrecht: Frage wg. Erhöhungsgebühr und MwSt.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

26.06.2009, 12:12

also ich fasse zusammen:
die Rechtspflegerin hat recht und ja, shigjetari, ihr habt das bisher immer falsch gemacht.
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shigjetari
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#12

26.06.2009, 13:15

Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Das habe ich auch so verstanden. Im Rubrum taucht die Versicherung nicht auf. Da sind nur die unsere beiden Mandanten und der Gegner.

(Wer trägt denn im Innenverhältnis eurer beiden Mandanten die Kosten? Beide zu gleichen Teilen?)

Im Innenverhältnis tragen wohl beide zu gleichen Teilen die Kosten. Ich weiß jetzt nur nicht, wie sich das auf die MwSt. auswirkt. Wir haben bislang immer die Mehrwertsteuer nur aus der 0,3 Erhöhungsgebühr berechnet. Da hat sich auch nie ein Gericht drüber beschwert.
[color=#0000FF]Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind.
(Charles de Gaulle)[/color]
gkutes

#13

26.06.2009, 13:18

ja wenn beide die hälfte tragen, dann kann der vorsteuerabzugsberechtigte aus der hälfte die vorsteuer abziehen und der nicht-vorsteuerabzugsberechtigte eben nicht. Deswegen muss ja auch auf die Hälfte die MWSt berechnet und festgesetzt werden.

meistens beschweren sich die gerichte auch nicht, wenn man weniger festsetzen lässt, als einem zusteht.
Yasmina
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#14

24.11.2011, 11:59

Asgoth hat geschrieben:Wenn der Haftpflichtversicherer im Innenverhältnis der Streitgenossen die Kosten der gemeinsamen Prozessbevollmächtigten allein trägt - BGH, Beschluss vom 25.10.2005 – VI ZB 58/04.
Das ist genau das, was ich gesucht habe....
darf in so einem Fall auch die Erhöhungsgebühr nehmen, wenn Halter, Fahrer und Versicherung verklagt sind?
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Liesel
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#15

24.11.2011, 12:04

:?:

Hatte ich Dir doch schon in einem anderen Fred beantwortet.?
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