Wir hatten hier auch mal den Fall, dass ein Rechtspfleger (nichts gegen dich, Davy Jones' Locker) meinte, ein Mandant aus der JVA hätte selber tätig werden können. Es handelte sich in diesem Fall um mehrere Gespräche mit der Gegenseite, die eine Forderung von dem Mandanten wollten und nicht auf seine Schreiben reagierten.
Laut der Auffassung dieses Rechtspflegers ist es offensichtlich allen Insassen der JVA möglich, uneingeschränkt zu telefonieren und Kopien von ihrem Schriftverkehr zu machen (so stand es in seinem ablehnenden Beschluss). Dass die Praxis anders aussieht, wusste der offensichtlich nicht. Wir haben dann ein paar Takte geschrieben und siehe da, schon wurde der geltend gemachte Betrag voll ausgezahlt ...
Beratungshilfe
- michi-bruce
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- Adora Belle
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Eben. Und nachdem der Mandant dann selbst genug dran rumgepfuscht hat, können wir die Sache erst im gerichtlichen Verfahren mit PKH klären. M.E. ist das halt zu kurz gedacht.Davy Jones’ Locker hat geschrieben:Im Übrigen ist es nicht das Geld der Rechtspfleger, es ist unser aller Geld.
-
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Die Ahnung sollen Sie ja durch die anwaltliche Beratung gerade erhalten um dann mit dem vermittelten Wissen selber tätig zu werden. Mit der Behördenberatung hat das im Übrigen nix zu tun.
- Panda
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Ich greife das Thema noch mal auf.
Ich habe jetzt den Beschluss vom AG vorzuliegen, wonach uns nur die Gebühr nach 2501 zugebilligt wird.
Ich habe jetzt noch mal gegoogelt und habe folgende Entscheidung gefunden:
http://www.urteilsrubrik.de/gebuehrenre ... tspfleger/" target="blank
Ich werde dann auch mal gegen unseren Beschluss vorgehen. Mal sehen, wie das ausgeht. Ich werde dann berichten.
Ich habe jetzt den Beschluss vom AG vorzuliegen, wonach uns nur die Gebühr nach 2501 zugebilligt wird.
Ich habe jetzt noch mal gegoogelt und habe folgende Entscheidung gefunden:
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Ich werde dann auch mal gegen unseren Beschluss vorgehen. Mal sehen, wie das ausgeht. Ich werde dann berichten.
- Adora Belle
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Oh ja, mach das mal. Danke für den Zwischenstand, Panda.
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Jetzt haben wir den Beschluss bekommen, wonach die Erinnerung als unbegründet zurückgewiesen wird. Der Richter ist der Meinung, dass noch strengere Erfordernisse als für den ähnlich gelagerten Fall der Prozesskostenhilfe gelten. Die Beurteilung der Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit obliegt der Entscheidungskompetenz des Gerichts.
Wenn ich das jetzt so richtig gelesen habe, kann ich dagegen wohl kein Rechtsmittel mehr einlegen. Es bliebe dann nur die Verfassungsbeschwerde?
Wenn ich das jetzt so richtig gelesen habe, kann ich dagegen wohl kein Rechtsmittel mehr einlegen. Es bliebe dann nur die Verfassungsbeschwerde?
- Adora Belle
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Ja, da ist nix weiter zu machen, Panda. ![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
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Bei uns kommt das aber auch immer häufiger vor. Obwohl GG verdient ist wird nur Beratung oder gar nix bewilligt. Ist schon Normalität geworden würde ich sagen. Dass das Gericht sagt das der Mandant anhand der Beratung selber hätte tätig werden können kommt auch öfter vor.
Meines Erachtens hab ich irgendwo noch eine Notiz zu einer Entscheidung ... vom BGH? Müsst ich mal schauen.
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Der Sieger wird im Ziel gekürt, nicht auf den ersten Metern…
- Anahid
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Wenn ich das so lese (Gott sei Dank hab ich mit Beratungshilfe nichts am Hut), dann ist doch die Konsequenz daraus, dass ich selbst entscheiden muss, ob eine weitere anwaltliche Tätigkeit nach der Beratung erforderlich ist oder ob ich den Mandanten nach Hause schicke.
Ich meine....mal ganz ehrlich....man sieht es im täglichen Leben laufend: Man erklärt ein Person etwas, die sagt, sie hat es alles verstanden und die im Grunde nix kapiert hat, aber zu feige ist, das zuzugeben. Jetzt habe ich einen solchen Mandanten vor mir sitzen und schicke den nach Hause. Der macht dann den größten Mist und fällt natürlich voll auf die Nase. Danach nimmt der unsere Kanzlei wegen Haftung in Anspruch.
Um diesem Durcheinander zu entgehen, kann ich dem Mandanten vorschlagen, ihm den Brief zu schreiben, wenn er den bezahlt, weil die Beratungshilfe dies wohl nicht abdecken wird. Sollte sie es doch abdecken, kann ich den natürlich als Vorschuss zu zahlenden Betrag erstatten, da ich ja von einem Beratungshilfeberechtigten nicht mehr als 10,00 € annehmen darf.
Na da kommt ja Freude auf. Und ja.....die Beratungshilfe trage ich ebenfalls als arbeitender Teil der Bevölkerung mit. Aber: Es wird soviel Geld zum Fenster rausgeschmissen, dass ich mich echt frage, ob hier nicht mal wieder auf Kosten des bedürftigen Bürgers an der falschen Stelle gespart wird.![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Ich meine....mal ganz ehrlich....man sieht es im täglichen Leben laufend: Man erklärt ein Person etwas, die sagt, sie hat es alles verstanden und die im Grunde nix kapiert hat, aber zu feige ist, das zuzugeben. Jetzt habe ich einen solchen Mandanten vor mir sitzen und schicke den nach Hause. Der macht dann den größten Mist und fällt natürlich voll auf die Nase. Danach nimmt der unsere Kanzlei wegen Haftung in Anspruch.
Um diesem Durcheinander zu entgehen, kann ich dem Mandanten vorschlagen, ihm den Brief zu schreiben, wenn er den bezahlt, weil die Beratungshilfe dies wohl nicht abdecken wird. Sollte sie es doch abdecken, kann ich den natürlich als Vorschuss zu zahlenden Betrag erstatten, da ich ja von einem Beratungshilfeberechtigten nicht mehr als 10,00 € annehmen darf.
Na da kommt ja Freude auf. Und ja.....die Beratungshilfe trage ich ebenfalls als arbeitender Teil der Bevölkerung mit. Aber: Es wird soviel Geld zum Fenster rausgeschmissen, dass ich mich echt frage, ob hier nicht mal wieder auf Kosten des bedürftigen Bürgers an der falschen Stelle gespart wird.
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![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)