Abrechnung Verwaltungsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Refa-Aline
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#11

17.11.2011, 15:53

Soll die Gegenseite die Kosten erstatten, dann würde ich es prinzipiell immer versuchen die 1002 festsetzen zu lassen. Ansonsten gegenüber dem Mandanten wäre ich da vorsichtig und würde nur die 2300 abrechnen.
Liebe Grüße :wink1
Nici1990-2011
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#12

18.11.2011, 10:25

:thx
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