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kompliziert: Vergleichsmehrwert Anrechnung
jap. denk ich mir auch. Ich hab jetzt keine Lust, hier die anderen Mehrvergleichs-Freds rauszusuchen und zu schauen, ob und in welcher Höhe da eine GG angefallen war. ![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
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will sagen, dass dein Sachverhalt wahrscheinlich gar nicht so selten ist. Sicher ist der hier schon vertreten. Hab nur keine Lust zu suchen. Auf jeden Fall stimmt das hier:
so nicht.Wir haben also eine Abrechnungskonstellation die es anscheinend so in der Gesetzgebung bisher nicht gibt bzw. die nicht eindeutig geregelt ist?
- Nasenbär
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hatte mich vor Fragestellung ja selbst schon lange durch die zahlreichen Treeds gekämpft, ohne das ich fündig oder schlauer wurde; und Anrechnung GG etc. hab ich ja drin - aber diese 2. Anrechnung erschließt sich für mich nicht, hab sowas auch zu selten auf dem Tisch
naja egal, dann mache ich es eben wie er das will und rechne es manuell in die Abrechnung rein (auch wenn ich denke, dass das nicht Sinn und Zweck sein kann) Würde eben nur gerne verstehen, was ich mache(n soll).
Trotzdem
für die Hilfe.
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naja egal, dann mache ich es eben wie er das will und rechne es manuell in die Abrechnung rein (auch wenn ich denke, dass das nicht Sinn und Zweck sein kann) Würde eben nur gerne verstehen, was ich mache(n soll).
Trotzdem
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nein! Bitte keine zweite Anrechnung. nur eine aus dem maximalbetrag. Sonst rechnest du zu viel an
und wo ist noch eine Frage? du hast ja ne 0,8 VG, also eine Verfahrensgebühr, die den gleichen GEgenstand hat, wie die davor angefallene GG. Du musst also gem. Vorbemerkungen 3 anrechnen.
und wo ist noch eine Frage? du hast ja ne 0,8 VG, also eine Verfahrensgebühr, die den gleichen GEgenstand hat, wie die davor angefallene GG. Du musst also gem. Vorbemerkungen 3 anrechnen.
- Adora Belle
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Seh ich genauso. Anrechnung gemäß Vorbemerkung muß nun mal sein, egal ob auf eine 0,8 oder 1,3 oder 1,1 oder 1,6 oder sonstwas angerechnet wird. Das haben wir bisher in den Mehrvergleichsabrechnung nicht mit gehabt, weil die Frage dazu gar nicht kam. Und sicher auch oft, weil die Anrechnung bereits im Parallelverfahren erfolgt ist. Über die Abrechnung dort wird ja auch nicht weiter diskutiert, wenn es um Mehrvergleiche geht, obwohl dort wieder abgezogen werden muß, was hier draufgerechnet wird.
Und daß das Programm das nicht macht, naja. Pft. Da muß eben auch erstmal einer davor sitzen und das so programmieren.
Und daß das Programm das nicht macht, naja. Pft. Da muß eben auch erstmal einer davor sitzen und das so programmieren.