Mandantin mit 300 € Selbstbeteiligung für Sozialrechtsklageverfahren.
Das Verfahren wird in der 1. Instanz nicht mehr als 300 € kosten.
Kann ich darauf verzichten in der 1. Instanz eine Deckungsanfrage zu stellen und ggf. in der 2. Instanz für beide Instanzen die Deckungsanfrage stellen?
Ich vermute nein.
Wie verhält es sich, wenn in ich in der ersten Instanz die Deckungsanfrage stelle, die abgelehnt wird, weil 300 € Selbstbeteiligung?
Erhalte ich dann in der 2. Instanz die Kosten die über 300 € hinausgehen von der RSV, sofern in der 2. Instanz die Deckung zugesichert wird?
Ich vermute ja.
Ist es korrekt, dass ich bei Ablehnung der RSV wegen 300 € Selbstbeteiligung PKH beantragen kann?
Ich denke ja.
PWV lassen PKH zu.
RSV oder PKH?
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Was ist das denn für ein Verfahren, das erstinstanzlich weniger als 300 EUR kostet?
Na sei's drum. Die SB gilt pro Rechtsschutzfall, also von vorgerichtlicher Vertretung bis Rechtskraft. Deckung wird allerdings nicht abgelehnt, sondern gewährt - und dann eben nur über die SB hinaus gezahlt. Wenn Du erst in der 2. Instanz Kostendeckung anfragst, dann ist es für die erste Instanz zu spät.
Wenn der Mandant die SB nicht zahlen kann, ist PKH für diesen Betrag möglich.
Na sei's drum. Die SB gilt pro Rechtsschutzfall, also von vorgerichtlicher Vertretung bis Rechtskraft. Deckung wird allerdings nicht abgelehnt, sondern gewährt - und dann eben nur über die SB hinaus gezahlt. Wenn Du erst in der 2. Instanz Kostendeckung anfragst, dann ist es für die erste Instanz zu spät.
Wenn der Mandant die SB nicht zahlen kann, ist PKH für diesen Betrag möglich.
Sehe ich genau so. Bei RSV immer Deckungsanfrage stellen. Vielleicht werden ja die 300 € SB irgendwie überschritten, z.B durch Einholung eines Gutachtens. Zudem wird ja auf dem PKH Formular gefragt ob eine RSV die Kosten trägt, hier wäre Ehrlichkeit angebracht, wenn sich nach dem Verfahren herausstellt, dass es doch eine RSV gab, mag das die Staatskasse gar nicht....
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Betragsrahmengebühren, nur das Klageverfahren, durchschnittliche Schwierigkeit.Was ist das denn für ein Verfahren, das erstinstanzlich weniger als 300 EUR kostet?
Also werd ich mal die Deckungsanfrage stellen.
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Ich würde auch erst einmal eine Deckungsanfrage bei der RSV stellen und dann halt noch PKH und dort dann angeben, dass du etwas von der RSV erhalten hast (wenn es die 300,00 EUR übersteigen sollte).
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Das Verfahren müßte aber ohne Termins- oder Erledigungsgebühr zu Ende gehen. Eher unwahrscheinlich.Casa hat geschrieben:Betragsrahmengebühren, nur das Klageverfahren, durchschnittliche Schwierigkeit.
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Wenn eine SB mit der RSV vereinbart wurde, beantragst du PKH nur in Höhe der SB. Das ist kein Problem.
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