Verf. FamKasse - Abrechnung nach §§ ??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

14.11.2011, 10:10

Unser Mdt. hat Post von der FamKasse erhalten und soll zu viel gezahltes Kindergeld zurückzahlen. Wir haben ihn außergerichtlich vertreten.
Abrechnung nach 2300 oder 2400 VV RVG? Betragsrahmen, oder? :oops:
Danke schon mal.
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Adora Belle
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#2

14.11.2011, 10:24

:suche z.b. um diesen Thread zu finden.
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#3

14.11.2011, 10:33

Hatte gerade schon gesucht, aber diesen Thread nicht gefunden (wohl nicht das passende Schlagwort eingegeben???). Ist genau mein Problem.
Also DANKE!!!
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