...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Delta_T
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#1
11.11.2011, 12:25
Hallo, ich steh grad tierisch aufm Schlauch.
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)
Bitte helft mir
Wir haben Widerspruch gegen einen Bescheid (Feststellung Grad der Behinderung) des Amt f. Versorgung und Soziales eingelegt. Widerspruchsbescheid ist ergangen, es soll nichts weiter unternommen werden. Bin hier doch in einem Vorverfahren vom Sozialrecht, oder
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
was rechne ich ab ??? *kopfkratz*
Wir haben nicht so oft Sozialrechtsangelegenheiten, von daher fühl ich mich grad wie ein Anfänger...... *seufz*
![Frustrierend-Schild :frust](./images/smilies/frust.gif)
Wenn man sagt, dass man einer Sache grundsätzlich
zustimmt, so bedeutet es, dass man nicht die geringste
Absicht hat, sie in der Praxis durchzuführen.
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Casa
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#3
12.11.2011, 10:37
Müssten um die 240 / 250 € rauskommen bei normaler Gebühr.
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Delta_T
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#4
14.11.2011, 09:01
![Huch-Weg-Smiley :huch](./images/smilies/huch.gif)
*schäm*
Wenn man sagt, dass man einer Sache grundsätzlich
zustimmt, so bedeutet es, dass man nicht die geringste
Absicht hat, sie in der Praxis durchzuführen.