ja klar, aber soooviel isses doch net.. man muss ja auch net alles lesen..
im moment sind es doch so wenn man nur einmal am tag guckt 600 Beiträge (zeigt jedenfalls "neue Beiträge" an, was ich allerdings nicht glaube)
Neue Anrechnung Geschäftsgebühr im Mahnbescheid
- Monte
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Hallo zusammen!
habe auch so nen Infobrief vom AG Uelzen erhalten. Schlauer bin ich deswegen trotzdem nicht. Habe mich auch schon im Forum umgeguckt, sber irgendwie stehe ich gewaltig auf dem Schlauch!!!
Zum Fall:
Haben unsern SChuldner mehrfach außergerichtlich angemahnt, nunmehr hat er reagiert und ne Ratenzahlungsvereinbarung unterschriben, an die er sich nicht hält. Soll jetzt MB beantrag. SO weit so gut, da es hier um Miete incl. Nebenforderung geht (Katalog-Nr. 19, Miete je Monat 350,00 €) habe ich das auch so eingetragen, also in Zeile 32: Vertrag, Nr. 19, 2100 € (miete von 6 Monaten)und unten weiter die Adresse des Mietobjekts. So jetzt komm ich:
Dem SChuldner haben wir logischer weise unsere Kosten für die beauftragung in RE gestellt, unserem Mandanten aber auch. Allerdings haben wir beim Schuldner nur ne 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG geltend gemacht und das auch nicht über 2100 € Gegenstandswert, sondern weniger, weil die Anmahnung schon früher war.
Trage ich jetztbei Zeile 44 unter Sonstiuge Nebenforerung die Kosten ein, die wir dem SChuldnber in Rechnung gestellt haben?Und falls ja: Kann ich die Kosten, die wir unserm mandanten in RE gestellt haben auch irgendwo eintragen und was ist mit diesem ominösen Minderungsbetrag? Ich habe das jetzt so verstanden, dass ich im Antrag direkt schon die Gebürh Nr. 3305 (also die Gebühr für den RA wg. dem Antrag) direkt mit in den Antrag schreiben muss. Richtig? Gebe ich dann die Miete als Hauptforderung an, schreibe die Gebühren, die wir unserem Scdhuldner in RE gestellt haben, auch als Hauptforderung in Zeile 33 (unter die Miete benfalls als hauptforderung) und die Kosten unseres mandanten in Zeile 44 (Sonstige Nebenforderung)?Denn als "Sonstige Auslagen" in Zeile 43 muss ich ja den Minderungsbetrag angeben, oder? Aber wie berechne ich den Minderungsbetrag ?
Fragen über Fragen auf die mir hoffentlich jemand ne Antwort geben kann
Vielen Dank im Voraus!!!!
habe auch so nen Infobrief vom AG Uelzen erhalten. Schlauer bin ich deswegen trotzdem nicht. Habe mich auch schon im Forum umgeguckt, sber irgendwie stehe ich gewaltig auf dem Schlauch!!!
Zum Fall:
Haben unsern SChuldner mehrfach außergerichtlich angemahnt, nunmehr hat er reagiert und ne Ratenzahlungsvereinbarung unterschriben, an die er sich nicht hält. Soll jetzt MB beantrag. SO weit so gut, da es hier um Miete incl. Nebenforderung geht (Katalog-Nr. 19, Miete je Monat 350,00 €) habe ich das auch so eingetragen, also in Zeile 32: Vertrag, Nr. 19, 2100 € (miete von 6 Monaten)und unten weiter die Adresse des Mietobjekts. So jetzt komm ich:
Dem SChuldner haben wir logischer weise unsere Kosten für die beauftragung in RE gestellt, unserem Mandanten aber auch. Allerdings haben wir beim Schuldner nur ne 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG geltend gemacht und das auch nicht über 2100 € Gegenstandswert, sondern weniger, weil die Anmahnung schon früher war.
Trage ich jetztbei Zeile 44 unter Sonstiuge Nebenforerung die Kosten ein, die wir dem SChuldnber in Rechnung gestellt haben?Und falls ja: Kann ich die Kosten, die wir unserm mandanten in RE gestellt haben auch irgendwo eintragen und was ist mit diesem ominösen Minderungsbetrag? Ich habe das jetzt so verstanden, dass ich im Antrag direkt schon die Gebürh Nr. 3305 (also die Gebühr für den RA wg. dem Antrag) direkt mit in den Antrag schreiben muss. Richtig? Gebe ich dann die Miete als Hauptforderung an, schreibe die Gebühren, die wir unserem Scdhuldner in RE gestellt haben, auch als Hauptforderung in Zeile 33 (unter die Miete benfalls als hauptforderung) und die Kosten unseres mandanten in Zeile 44 (Sonstige Nebenforderung)?Denn als "Sonstige Auslagen" in Zeile 43 muss ich ja den Minderungsbetrag angeben, oder? Aber wie berechne ich den Minderungsbetrag ?
Fragen über Fragen auf die mir hoffentlich jemand ne Antwort geben kann
Vielen Dank im Voraus!!!!
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Bei Sonstigen Nebenforderungen trägst du die KoRe ein, die ihr gegenüber der Gegenseite geltend gemacht habt.
(Beim Mandanten könnt ihr eigentlich auch nur in der Höhe abrechnen, da ihr ja die weiteren Ansprüche nicht gegenüber der Gegenseite geltend gemacht habt.)
Der Minderungsbetrag ist die Hälfte der GG, die du bei sonstigen Nebenforderungen geltend machst.
(in der Regel eine 0,65 Gebühr)
Das war´s auch schon.
(Beim Mandanten könnt ihr eigentlich auch nur in der Höhe abrechnen, da ihr ja die weiteren Ansprüche nicht gegenüber der Gegenseite geltend gemacht habt.)
Der Minderungsbetrag ist die Hälfte der GG, die du bei sonstigen Nebenforderungen geltend machst.
(in der Regel eine 0,65 Gebühr)
Das war´s auch schon.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Moppel
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hab noch eine Frage zu dieser Anrechnung im Mahnverfahren:
Wir haben in einer Mietsache erst außergerichtlich aufgefordert, die Mietrückstände auszugleichen. Unser Streitwert war dementsprechend Jahresmiete ( 552,24) + Mietrückstand (690,52) = € 1.242.76.
Ich mache jetzt einen MB über den Mietrückstand. Wie hoch ist der anzurechnende Betrag (Minderungsbetrag) ? Nach welchem Streitwert berechne ich den? Nach dem MIetrückstand der im MB geltend gemacht wird oder nach dem Streitwert des außergerichtlichen Aufforderungsschreibens?
Wir haben in einer Mietsache erst außergerichtlich aufgefordert, die Mietrückstände auszugleichen. Unser Streitwert war dementsprechend Jahresmiete ( 552,24) + Mietrückstand (690,52) = € 1.242.76.
Ich mache jetzt einen MB über den Mietrückstand. Wie hoch ist der anzurechnende Betrag (Minderungsbetrag) ? Nach welchem Streitwert berechne ich den? Nach dem MIetrückstand der im MB geltend gemacht wird oder nach dem Streitwert des außergerichtlichen Aufforderungsschreibens?
Viele Grüße, Moppel
- Curry
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Wenn man Mietrückstände geltend macht, dann ist Gegenstandswert doch eigentlich nur der Wert der Mietrückstände, weshalb habt ihr denn den Jahreswert mit dazu genommen?
Curry
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genauso ist es. Wir haben im Aufforderungsschreiben den Gegner auch aufgefordert, zu räumen. Dies hat er zwar auch nicht gemacht, aber der Mdt. möchte gern erstmal MB machen bevor er ne Räumungsklage erhebt.
Also berechne ich den Minderungsbetrag nur aus den Rückständen.
Also berechne ich den Minderungsbetrag nur aus den Rückständen.
Viele Grüße, Moppel