Hallo Ihr Lieben,
hab mal eine Frage. Hier kenn ich mich nämlich so gut wie gar nicht aus. Als diese Anrechnungsänderung war, bin ich gerade in Elternzeit und seit kurzer Zeit erst wieder im Beruf.
Also wir haben in der Klage die volle Geschäftsgebühr + Auslagen als Nebenforderung mitbeantragt.
Jetzt muss ich den Kostenfestsetzungsantrag mache. Passt der dann so?
Gegenstandswert: 17800
Verfahrensgebühr 1,3 787,80
Anrechnung GEschäftsgebühr - 393,90
Vielen Dank im Voraus!
Anrechnungsfrage Kostenfestsetzungsantrag
Habt ihr denn auch vollumfänglich gewonnen?
Es kommt nämlich nicht nur darauf an, was eingeklagt wurde, sondern auch darauf, was nachher ausgeurteilt wurde
Es kommt nämlich nicht nur darauf an, was eingeklagt wurde, sondern auch darauf, was nachher ausgeurteilt wurde
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: RAin
Dann ist die GG hälftig anzurechnen im KFA.
- Adora Belle
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Das kann man Dir nicht so allgemein beantworten. Für Euch entsteht eine 1,3 VG und für den UBV eine 0,65 VG und die 1,2 TG. Ob das aber auch festsetzbar ist, hängt von der Notwendigkeit der Beauftragung ab.