Anrechnungsfrage Kostenfestsetzungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Hedi
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#1

07.11.2011, 10:54

Hallo Ihr Lieben,

hab mal eine Frage. Hier kenn ich mich nämlich so gut wie gar nicht aus. Als diese Anrechnungsänderung war, bin ich gerade in Elternzeit und seit kurzer Zeit erst wieder im Beruf.

Also wir haben in der Klage die volle Geschäftsgebühr + Auslagen als Nebenforderung mitbeantragt.

Jetzt muss ich den Kostenfestsetzungsantrag mache. Passt der dann so?

Gegenstandswert: 17800

Verfahrensgebühr 1,3 787,80
Anrechnung GEschäftsgebühr - 393,90

Vielen Dank im Voraus!
tiko73

#2

07.11.2011, 10:57

Habt ihr denn auch vollumfänglich gewonnen?
Es kommt nämlich nicht nur darauf an, was eingeklagt wurde, sondern auch darauf, was nachher ausgeurteilt wurde :-)
Hedi
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#3

07.11.2011, 11:10

Ja, vollumfänglich gewonnen.
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#4

07.11.2011, 11:19

Dann ist die GG hälftig anzurechnen im KFA.
tiko73

#5

07.11.2011, 11:20

Dann sieht das gut aus :daumen
Hedi
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#6

07.11.2011, 11:39

Danke Danke Danke!!!!
Hedi
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#7

07.11.2011, 11:52

Oh man, jetzt seh ich, dass ja mündliche Verhandlung war. Wir haben einen Terminsvertreter dorthin geschickt. Wie wird jetzt abgerechnet?
gkutes

#8

07.11.2011, 11:53

das hat auf die Anrechnung der Geschäftsgebührn keinen Einfluss
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#9

07.11.2011, 11:54

Das kann man Dir nicht so allgemein beantworten. Für Euch entsteht eine 1,3 VG und für den UBV eine 0,65 VG und die 1,2 TG. Ob das aber auch festsetzbar ist, hängt von der Notwendigkeit der Beauftragung ab.
Hedi
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#10

07.11.2011, 11:55

Und kommt jetzt dann eine 1,0 Terminsgebühr nur hinzu? Wie ist das?
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