KFA für Aufforderungsschreiben nach Anerkenntnisurteil ?!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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hannah81
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#1

27.10.2011, 15:14

hallo zusammen,

hab ein kleines problem: wir verklagen gegner, gegner erkennt forderung an, es ergeht anerkenntnisurteil. urteil wird der gegenseite zugestellt, aber zahlung erfolgt nicht. wir fordern also die gegenseite mit frist und kostenberechnung für das aufforderungsschreiben zur zahlung auf. zahlung erfolgt wieder nicht. wir beauftragen den gerichtsvollzieher mit der vollstreckung, jetzt kommt vom gvz eine mitteilung, dass die kosten für das aufforderungsschreiben nicht berücksichtigt werden, weil sie "nicht tituliert sind und keine notwendigen kosten der zv darstellen"?! hab ich jetzt zum ersten mal. sonst kratzt das die gerichtsvollzieher nicht und sie ziehen die kosten ohne murren mit ein. :roll:

muss ich jetzt nen kfa für diese kosten machen? oder reicht es, wenn ich dem gvz was zurückschreibe? wenn letzteres, was schreib ich dann? hab grad keinen plan :shock:

vlg
jenniver
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#2

27.10.2011, 15:18

Hast du für den ZVauftrag auch noch mal Gebühren berechnet? Dann lass den GV die Gebühren absetzen, denn für das Aufforderungsschreiben werden die Gebühren auf den nachfolgenden ZVauftrag angerechnet.
Aelizia
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#3

27.10.2011, 15:20

Die Gebühr für das Aufforderungsschreiben ist auf die Verfahrensgebühr für die nachfolgende Zwangsvollstreckung anzurechnen.
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hannah81
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#4

27.10.2011, 15:28

ach je ... stimmt. klar hab ich für den zv-auftrag gebühren berechnet und klar werden die kosten für das aufforderungsschreiben angerechnet ... soweit hab ich nicht gedacht :oops: danke für den hinweis!
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