Abrechnung Bh verschiedene Angelegenheiten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
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#1

26.10.2011, 13:08

Hallo,

also meine 2. Frage für heute :)
Ich hab einen BH-Schein, wo im Betreff steht wegen BK-Abrechnung 2010 und Mieterhöhungsschreiben vom Juni 2011.
Weil das 2 verschiedene Sachen sind, haben wir auch 2 verschiedene Akten angelegt. Kann ich hier auch 2 mal BH abrechnen, weil ich ja auch nur einen Schein hab? Bin grad irritiert.
tine
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#2

26.10.2011, 13:15

Ein Schein = eine Abrechnung. Sorry, dafür gibt es nur einmal Geld.

So was machen die Gerichte, um etwas Geld zu sparen. Sie fügen mehrere Angelegenheiten zu einer zusammen.
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#3

26.10.2011, 13:17

Neeneenee. Zwei Angelegenheiten, zwei Abrechnungen.
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#4

26.10.2011, 13:17

Stimmt nicht, wenn mehrere Angelegenheiten angegeben wurden, können die auch gesondert abgerechnet werden. Die Anzahl der Scheine ist uninteressant.
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#5

26.10.2011, 13:19

Aber wenn auf einem Beratungshilfeschein nur ein Geschäftszeichen steht, ist es doch nur eine Angelegenheit. Oder seh ich das falsch?
Zuletzt geändert von michi-bruce am 26.10.2011, 13:19, insgesamt 1-mal geändert.
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#6

26.10.2011, 13:19

Richtig, der Berechtigungsschein weist doch zwei Angelegenheiten aus, also auch zwei Abrechnungen :wink:
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#7

26.10.2011, 13:20

Jep, siehst du falsch.
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#8

26.10.2011, 13:22

Seltsam. Dann haben uns die Gerichte ja manchmal richtig übers Ohr gehauen. Denn diesen Fall hatten wir schon mehrmals hier. Und das AG meinte immer, "da hier nur ein Berechtigungsschein erteilt wurde, kann nur eine Abrechnung eingereicht werden."
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#9

26.10.2011, 13:32

vielen dank dann versuch ich mal mein glück mit meinen 2 abrechnungen :D
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#10

26.10.2011, 13:37

Mag sein, daß es da abweichlerische Amtsgerichte gibt, michi-bruce. Es gibt allerdings genug Entscheidungen dahingehend, daß unabhängig von der Anzahl der erteilten Scheine die jeweilige Angelegenheit abgerechnet wird. Wichtig ist halt die Prüfung, ob das wirklich mehrere Angelegenheiten sind.
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