Muss unser Mdt. Kosten zahlen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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turotipse
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#1

26.10.2011, 08:31

Guten Morgen,

folgender Fall:

Unser Mandant, große Baufirma, hat auf einer Baustelle ein privates Auto mit Betonspritzern beschmutzt. Halter des Autos spricht Leute auf der Baustelle an, unsere Mandanten stehen Pflicht für Beseitigung ein... Alles Gut. Der Halter bringt ein Kostenvoranschlag, der viel zu hoch ist. Unser Mandant sagt, dass er die Spritzer und die Reinigung bezahlt, aber nicht zu diesem Preis.

Halter nimmt sich einen Anwalt der auch gleich die Kosten für sich geltend macht.

Die Gebühren muss doch unser Mdt. nicht zahlen, da er doch schon vorher einstandspflichtig war oder?
Das ist doch des Halters Problem, wenn er sich dafür extra einen Anwalt nimmt?
Jupp03/11

#2

26.10.2011, 08:51

Was soll der Halter denn machen, wenn der Gegner die Schadensersatzpflicht nicht in der für ihn (Halter) begründeten Höhe anerkennt?
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Lämmchen
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#3

26.10.2011, 08:52

Jupp03/11 hat geschrieben:Was soll der Halter denn machen, wenn der Gegner die Schadensersatzpflicht nicht in der für ihn (Halter) begründeten Höhe anerkennt?
Zum Anwalt seines Vertrauens gehen? :kopfkratz
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Jupp03/11

#4

26.10.2011, 08:53

Lämmchen hat geschrieben:
Jupp03/11 hat geschrieben:Was soll der Halter denn machen, wenn der Gegner die Schadensersatzpflicht nicht in der für ihn (Halter) begründeten Höhe anerkennt?
Zum Anwalt seines Vertrauens gehen? :kopfkratz
Das ist die Preisfrage
turotipse
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#5

26.10.2011, 09:30

Sorry hatte mich falsch ausgedrückt! Er ist zum Anwalt gegangen, BEVOR unsere Mandanten gesagt hatten, die Kosten sind zu hoch.

Aber hatten gesagt, dass sie zahlen!
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Sputnik85
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#6

26.10.2011, 14:28

Also das würde ich auch meinen RA prüfen lassen :mrgreen:
:niveau
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