Guten Morgen,
folgender Fall:
Unser Mandant, große Baufirma, hat auf einer Baustelle ein privates Auto mit Betonspritzern beschmutzt. Halter des Autos spricht Leute auf der Baustelle an, unsere Mandanten stehen Pflicht für Beseitigung ein... Alles Gut. Der Halter bringt ein Kostenvoranschlag, der viel zu hoch ist. Unser Mandant sagt, dass er die Spritzer und die Reinigung bezahlt, aber nicht zu diesem Preis.
Halter nimmt sich einen Anwalt der auch gleich die Kosten für sich geltend macht.
Die Gebühren muss doch unser Mdt. nicht zahlen, da er doch schon vorher einstandspflichtig war oder?
Das ist doch des Halters Problem, wenn er sich dafür extra einen Anwalt nimmt?
Muss unser Mdt. Kosten zahlen?
Was soll der Halter denn machen, wenn der Gegner die Schadensersatzpflicht nicht in der für ihn (Halter) begründeten Höhe anerkennt?
- Lämmchen
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2916
- Registriert: 29.04.2009, 11:04
- Beruf: Gepr. ReFaWi
- Software: Ikaros
Zum Anwalt seines Vertrauens gehen?Jupp03/11 hat geschrieben:Was soll der Halter denn machen, wenn der Gegner die Schadensersatzpflicht nicht in der für ihn (Halter) begründeten Höhe anerkennt?
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
Das ist die PreisfrageLämmchen hat geschrieben:Zum Anwalt seines Vertrauens gehen?Jupp03/11 hat geschrieben:Was soll der Halter denn machen, wenn der Gegner die Schadensersatzpflicht nicht in der für ihn (Halter) begründeten Höhe anerkennt?
- Sputnik85
- liebenswerter Morgenmuffel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4870
- Registriert: 04.08.2010, 15:34
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Also das würde ich auch meinen RA prüfen lassen
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.