Zahlung der RSV-Quotelung der Vergütungsrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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annelie
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#1

25.10.2011, 09:39

huhu,

die RSV unseres Mdt. hat mal wieder nur einen Teil unserer Rechnung gezahlt und uns schriftlich mitgeteilt, dass sie 75,77 % unserer Gebührennote beglichen hat.

Darf die RSV unsere Honorarnote einfach prozentual quoteln? wenn nein, kennt jemand eine Rechtsprechung oder ein §, wo das steht?

Hilfe!
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Liesel
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#2

25.10.2011, 09:42

Mit welcher Begründung wurde denn gekürzt?
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annelie
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#3

25.10.2011, 10:02

angeblich haben sie Deckungsschutz für den Klageantrag zu Ziff. 1) erteilt und die haben somit den Ggstw. minimiert und erklärt, dass das somit eine Kürzung von 75,77 % sei.

Wenn ich 75,77 % von unserem angesetzten Gegenstandswert 8010,66 € nehme, komme ich auf den Ggstw. 6.069,68 €.

Die sind aber von einem Ggstw. 6.069,82 € ausgegangen. Rechnerisch ist das falsch.

Die RSV hat foglendes mitgeteilt:

"Der Deckungsschutz wurde nur für den Klageantrag zu Ziff. 1 erteilt, ist mihtin auf einen Streitwert von 6.069,82 € beschränkt, das sind 75,77% des Gesamtgegenstandswerts.
Ihre Gebührennote haben wir dementsprechend zu 75,77% beglichen."

Mein Chef hat mich Prüfung gebeten, um dies auch allgemein mal zu wissen, ob die das so nersch quoteln können! Abgesehen davon, ist die Aussage falsch. Erst quoteln die den Ggstw. und dann den Gesamtbetrag, das ist kurios!

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und bitte um HILFE!
naduh

#4

25.10.2011, 10:04

Wenn die RS Deckungsschutz nur für den Klageantrag zu 1. erteilt hat, dann würde ich nach diesem Gegenstandswert denen eure Kostennote aufgeben. Das wäre dann m. E. korrekt.
annelie
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#5

25.10.2011, 10:14

ja das denke ich auch, aber mein chef will nun wissen, ob die das prozentual so quoteln dürfen?

wenn die jetzt einfach den Ggstw. gekürzt hätten, weil sie nur für Klageantrag zu Ziff. 1 Deckung erteilt haben, wäre das ja alles nicht problematisch. Aber fakt ist, die Begründung der RSV ist nicht korrekt.

Weißt Du oder jemand wo das steht, ob RSV prozentual quoteln dürfen?
naduh

#6

25.10.2011, 10:52

Ich weiß zwar nicht, ob es eine Regel oder ein Gesetz gibt, das Rechtsschutzversicherungen erlaubt, prozentual zu qoteln. Fakt ist aber, dass ihr mit der Abrechnung der RSV nicht einverstanden seid. Daher würde ich denen ein Schreiben schicken und die Abrechnung aufführen, die ihr für richtig haltet und die RSV auch fragen, aus welchem Grunde sie prozentual gequotelt hat und nicht einfach den Streitwert zu Klageantrag 1. zugrundegelegt hat.
annelie
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#7

25.10.2011, 10:59

:thx

da werde ich mal mein Glück versuchen!
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Pepples
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#8

25.10.2011, 11:01

Ich halte das Quoteln für korrekt.

Wenn man jetzt nur über den Streitwert, der Deckung hat, abrechnen würde und dann über den restlichen Streitwert abrechnen würde, kämen insgesamt ja mehr Gebühren zusammen, als überhaupt entstanden. Die prozentuale Berücksichtigung in Abhängigkeit zu den Streitwerten ist da schon zutreffend.
Die Quotelung ist übrigens auch immer dann anzuwenden, wenn in Unfallsache Klage und Widerklage anstehen, daher ist das nichts Ungewöhnliches.
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annelie
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#9

25.10.2011, 11:18

könnte sein das Du ("pepples") Recht hast, aber wenn die es schon so machen, dann sollen die das auch

1. richtig berechnen und
2. keine widersprüchliche Begründung schreiben.

DANKE EUCH!
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