Kann man eine Terminsgebühr anrechnen??
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Dann sind die Reisekosten erstattungsfähig. Wenn der Mandant zu den Terminen auch mit bei Gericht war, kannst du noch dessen Kosten nach dem JVEG mit berechnen.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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So, dann ist noch folgendes: Im ger.Verfahren 4 Mandanten, im Beschluss vom BVerwG nur f. Mdt. 1 Revision zulässig. Diese wurde dann auch nur für ihn eingelegt. Wie ist das dann mit den Erhöhungen? Kann ich die für Teil 1&2 nehmen?