Kann man eine Terminsgebühr anrechnen??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Liesel
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#11

20.10.2011, 11:43

Dann sind die Reisekosten erstattungsfähig. Wenn der Mandant zu den Terminen auch mit bei Gericht war, kannst du noch dessen Kosten nach dem JVEG mit berechnen.
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#12

20.10.2011, 12:15

So, dann ist noch folgendes: Im ger.Verfahren 4 Mandanten, im Beschluss vom BVerwG nur f. Mdt. 1 Revision zulässig. Diese wurde dann auch nur für ihn eingelegt. Wie ist das dann mit den Erhöhungen? Kann ich die für Teil 1&2 nehmen?
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#13

20.10.2011, 12:17

Jep.
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