Huhu,
wir sind grad dabei einen KFA in einer Verwaltungssache zu machen. 1. Gerichtliches Verfahren vor dem VerwG, 2. Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerde, 3. Revisionsverfahren.
Für alle 3 kann man ja eine Terminsgebühr nehmen (waren immer Termine). Wie würdet ihr die Sache abrechnen? Kann man überhaupt eine Terminsgebühr anrechnen? Haben wir noch nie gehört...
LG und Danke im Voraus
Kann man eine Terminsgebühr anrechnen??
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Würdest du bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen? ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Jep. Danke.
Was meinst du denn mit TG anrechnen?
Mach mal nen kleinen Vorschlag, wie du abrechnen würdest.
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Also wie folgt:
1. gerichtliches Verfahren
1,3 nach Nr. 3100
1,2 Nr. 3104
PTE+MwSt
2. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision:
1,6 nach Nr. 3200
1,2 Terminsgebühr Nr. 3516
3. Revisionsverfahren
1,6 nach Nr. 3506
anrechnung der Gebühren wegen Beschwerdeverfahren also -1,6 Gebühr
1,5 Terminsgebühr Nr. 3210
PTE+MwSt
So, soweit klar?
Achso und zzgl. der Tage- und Abwesenheitsgelder und der Fahrtkosten.
Terminsgebühren werden hier nicht angerechnet, oder?
Danke für die Hilfe!
1. gerichtliches Verfahren
1,3 nach Nr. 3100
1,2 Nr. 3104
PTE+MwSt
2. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision:
1,6 nach Nr. 3200
1,2 Terminsgebühr Nr. 3516
3. Revisionsverfahren
1,6 nach Nr. 3506
anrechnung der Gebühren wegen Beschwerdeverfahren also -1,6 Gebühr
1,5 Terminsgebühr Nr. 3210
PTE+MwSt
So, soweit klar?
Achso und zzgl. der Tage- und Abwesenheitsgelder und der Fahrtkosten.
Terminsgebühren werden hier nicht angerechnet, oder?
Danke für die Hilfe!
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TG`s werden nicht angerechnet.Mella1406 hat geschrieben:Also wie folgt:
1. gerichtliches Verfahren
1,3 nach Nr. 3100
1,2 Nr. 3104
PTE+MwSt
2. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision:
1,6 nach Nr. 3506
1,2 Terminsgebühr Nr. 3516
3. Revisionsverfahren
1,6 nach Nr. 3206
anrechnung der Gebühren wegen Beschwerdeverfahren also -1,6 Gebühr
1,5 Terminsgebühr Nr. 3210
PTE+MwSt
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Du müßtest halt die Gebührenziffern - die ich oben eingesetzt habe - austauschen.
Ob Reisekosten erstattungsfähig sind, kann ich dir noch nicht beantworten. Wo wohnt Mandant, wo ist Gericht und wo ist Kanzleisitz. Max. sind halt die Kosten erstattungsfähig vom Wohnort Mandant bis Gerichtsort.
Ob Reisekosten erstattungsfähig sind, kann ich dir noch nicht beantworten. Wo wohnt Mandant, wo ist Gericht und wo ist Kanzleisitz. Max. sind halt die Kosten erstattungsfähig vom Wohnort Mandant bis Gerichtsort.
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