KOsten ZV Schuldner - Bank hatkeine Geschäftsverbindung mehr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nili
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#1

19.10.2011, 11:37

Hallo folgende Frage:

Habe hier eine Sache da habe ich Pfüb gemacht und Bank hat mitgeteilt, dass keine Geschäftverbindung mehr besteht oder überhaupt bestanden hat. Kann ich die Kosten trotzdem von Schuldner holen. Ich überlege, weil ja geregelt ist, dass nur notwendige Kosten erstattet werden müssen.

Die Hauptforderung habe ich mittels Abtretung nun schon bekommen und jetzt überlege ich ob ich den Titel entwerte und an die Gegenseite schicke oder nicht.

Für eure Hilfe bin ich dankbar :)
jessi91
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#2

19.10.2011, 11:40

Ich denk mal in dem Fall, waren die Kosten schon notwendig, nur die Pfändung ging ins Leere.....kann dir ja z. B. bei einer Lohnpfändung auch passieren, wenn der Schuldner nicht mehr da arbeitet, aber die Kosten kannst du trotzdem in Rechnung stellen...

Jetzt ist die Frage, ob die Abtretung vor oder nach Antrag des PfÜbs erfolgte??
Nili
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#3

19.10.2011, 11:54

die erfolgte danach. Also kann ich den Titel noch nicht entwerten weil mir die Kosten ja noch fehlen oder?
Nili
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#4

19.10.2011, 11:57

Die Frage war bescheuert. Ne kann ich natürlich nicht weil ich die ja wieder durch Pfändung mir holen müsste mit Titel. Der Knoten mal wieder im KOpf. Ich danke für deine Antwort :) :thx
jessi91
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#5

19.10.2011, 12:03

ja ich würde den erst mal behalten und auffordern zu zahlen, und dann den Titel aushändigen...wegen den paar € wird der bestimmt nicht rummachen wenn der schon die Hauptforderung bezahlt hat...
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