Anwaltswechsel, Mandat bleibt,Anrechnung GG PKH?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nici1990-2011
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#1

05.10.2011, 14:57

Hallo,

folgendes Problem:

Anwalt x ist von Kanzlei y zu Kanzlei z gewechselt. Das Mandat hat er mitgenommen. Die Mandantin hat an den Anwalt (als er noch in der Kanzlei y gearbeitet hat) einen Vorschuss (GG) gezahlt.
Nun hat die Mandantin PKH bewilligt bekommen für das gerichtliche Verfahren. Der Anwalt ist mittlerweile in die Kanzlei z gewechselt. Wir wollen nun PKH abrechnen.

Steht die Frage im Raum: Muss die Geschäftsgebühr angerechnet werden? Wenn ja, wo steht dies im Gesetz?

Vielen Dank für eure Hilfe.
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Adora Belle
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#2

05.10.2011, 15:26

Wer seid Ihr? Wer ist beigeordnet worden?

Wenn der Anwalt die ganze Zeit über Bevollmächtigter war und beigeordnet, dann muß er die Zahlung angeben.
Nici1990-2011
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#3

05.10.2011, 16:03

Der Anwalt ist jetzt bei uns und wir sind Kanzlei z.

Beigeordnet ist der Anwalt erst seit dem er bei uns ist.logischerweise....da das Verfahren erst bei uns anhängig gemacht wurde.Anwalt war er aber auch schon vorher nur in einer anderen Kanzlei.

Mir stellt sich nur die Frage, wenn die GG angerechnet werden würde, hätte unsere Kanzlei ja dann einen Nachteil......
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#4

05.10.2011, 16:05

Na und? Das geht doch die Staatskasse nix an. Müßt Ihr halt intern klären. Der Anwalt ist beigeordnet, der Anwalt hat bereits vorgerichtlich vertreten -> es wird angerechnet.
Nici1990-2011
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#5

05.10.2011, 16:29

sinnlos
Sam29

#6

05.10.2011, 17:26

Es hat kein Anwaltswechsel stattgefunden. Also ist die GG auch anzurechnen.
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#7

05.10.2011, 18:56

Nici1990-2011 hat geschrieben:sinnlos
:nachdenk
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#8

28.10.2011, 09:20

ich meine sinnlos dahingehend, dass uns ja jetzt als Kanzlei die Gebühren flöten gehen :(
Sam29

#9

29.10.2011, 11:30

Du meinst, weil die GG der anderen Kanzlei zugeflossen ist? Dafür habt Ihr jetzt ein Mandat dazubekommen.
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