Ich bin gerade über ein Angebot eines Gutschein-Portals gestolpert, wo man für die Erstberatung in besonderen Rechtsgebieten 29 € statt 150 € zu zahlen hat. Habe die Seite einmal hier als Anhang hochgeladen, zu finden auch unter
http://www.groupon.de/deals/berlin/anwa ... _0_278&a=1" target="blank
Es wurde ja schon andernorts über Skonto für Kostenrechnungen diskutiert.
Von der Rechtsanwaltskammer wurde schon einmal geäußert, dass das Angebot "kostenlose Rechtsberatung für ALG II-Empfänger" auf dem Kanzleischild nicht standeswidrig sei.
Wird jetzt hier die Leistung des Rechtsanwaltes "verramscht" oder ist dies in der heutigen Zeit legitimes Werbemittel?
Rechtsberatung über Gutschein-Portal
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- Anwaltskanzlei_ 81% mit Gutschein sparen1.pdf
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Mit freundlichen Grüßen
Maxe
“[color=#0040FF]Bei der nächsten Sintflut wird Gott nicht Wasser, sondern Papier verwenden.” Romain Gary (frz. Pilot, Schriftsteller und Diplomat)[/color]
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- Adora Belle
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Hab ich vor ungefähr einer Woche überlegt, wann da wohl die ersten Anwälte auftauchen. Die genannten Rechtsgebiete sind solche, in denen man mit einer Erstberatung nicht weit kommt und sich typischerweise eine Vertretung anschließt. Deshalb denke ich, daß das schon recht genau kalkuliert ist - zum einen die Werbewirkung, auch ohne daß der Gutschein gekauft wird. Zum anderen die möglichen Folgeaufträge. Du bist es aber nicht, oder?
Edit - und grad fällt mir ein: Wenn Vertretungsauftrag erteilt wird, ist es dann eh egal, wieviel die Beratung gekostet hat, wegen Anrechnung. Wenn die Anrechnung ausgeschlossen wird, was ja nicht unüblich ist, dann ist so ein Mandat sogar teurer als ohne den Gutschein.
Zu der Plattform habe ich auch kein ganz ungetrübtes Verhältnis. Für die Konsumenten sehr nett, aber die Akquise-Methoden sollen reichlich fragwürdig sein.
Edit - und grad fällt mir ein: Wenn Vertretungsauftrag erteilt wird, ist es dann eh egal, wieviel die Beratung gekostet hat, wegen Anrechnung. Wenn die Anrechnung ausgeschlossen wird, was ja nicht unüblich ist, dann ist so ein Mandat sogar teurer als ohne den Gutschein.
Zu der Plattform habe ich auch kein ganz ungetrübtes Verhältnis. Für die Konsumenten sehr nett, aber die Akquise-Methoden sollen reichlich fragwürdig sein.
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Finde diese Art von Werbung auch sehr fragwürdig.
Stimmt auch nicht immer. Habe mir mal die Mühe gemacht und mit vergleichbaren bzw. identischen Angeboten verglichen. Man spart meist nur wenige Euros... Aber so ein fetter Rabatt lockt natürlichFür die Konsumenten sehr nett
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Also ich weiß nicht, ob so eine Werbung wirklich positiv rüber kommt... für mich hat das eher einen faden Beigeschmack.
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
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Naja, es ist der nächste logische Schritt. Wir haben schon die im Internet organisierten Discount-Anwälte und die Callcenter-Anwälte. Insofern wundert es mich eigentlich, dass es noch nicht die Gutscheinanwälte gab.maxe hat geschrieben:Wird jetzt hier die Leistung des Rechtsanwaltes "verramscht" oder ist dies in der heutigen Zeit legitimes Werbemittel?
Ich persönlich finde die Entwicklung schlecht. Man kann nicht auf seinem Status als "Organ der Rechtpflege" rumreiten und gleichzeitig wie der letzte Gebrauchtwagenhändler im Markt agieren. Wenn sich an dieser Situation nichts ändert, werden die Anwälte wohl bald ihren Status verlieren. Und die Pflicht, Gewerbesteuer zu zahlen, wird dann wohl auch nur eines der kleineren Übel sein, die auf einen zukommen.
Ich will jetzt gar nicht auf die Juristen (verbal) einprügeln, die sich für sowas zur Verfügung stellen. Man kann davon ausgehen, dass es sich um Notsituationen handelt. Der Markt ist einfach übersättigt. Ich hoffe allerdings sehr, dass das Standesrecht nicht noch weiter aufgeweicht wird.
@Adora Belle
Nee, ich bin´s nicht.
Aber man könnte es ja mal prüfen und durchrechnen...
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Mit freundlichen Grüßen
Maxe
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