Hallo liebe Community,
habe sobenen von mir einen sehr sehr schlechten Fehler entdeckt.
Der Gegner hat gegen den MB Wiederspruch eingelegt. Es ging dann ins streitige Verfahren über. Klage wurde duch uns zurückgenommen. Gegenseite stellt seinen KFA, 1,3 Verfahrensgebühr ohne Anrechnung. KFB liegt vor und wurde durch unseren Mdt beglichen.
Nun liegt mir wieder die Akte vor -geistesblitz- da fehlt die Anrechnung der 0,5 auf die 1,3.
Die 2 Wochen für die sofortige Beschwerde sind um. Kann man vielleicht eine Rückfestsetzung beantragen?
MfG
meJuly
Mahnverfahren => streitiges Verfahren; Anrechnung vergessen
Stimmt doch so mit den 1,3. die 0,5 muss ja nur angerechnet werden, wenn sie auch geltend gemacht wird.
ganz korrekt wäre die Festsetzung 1,3 VG (wenn auch angefallen - ich weiß ja nicht, wann ihr die Klage zurückgenommen habt) und 2 x die Postpauschale
ganz korrekt wäre die Festsetzung 1,3 VG (wenn auch angefallen - ich weiß ja nicht, wann ihr die Klage zurückgenommen habt) und 2 x die Postpauschale
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Das erinnert mich dann an den § 15 a RVG. Der bezieht sich meines Erachtens nur auf die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.gkutes hat geschrieben:Stimmt doch so mit den 1,3. die 0,5 muss ja nur angerechnet werden, wenn sie auch geltend gemacht wird.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Dann hätte die Gegenseite bei der Klageerwiderung noch beantragen müssen, das dem Kläger die Kosten für den Widerspruch auferlegt werden?
MfG
meJuly
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Ist doch gut für euch, wenn die die Anrechnung vergessen haben. Sonst hätten sie doch für das Widerspruchsverfahren 0,5 VG + PuTe und für das streitige Verfahren 1,3 VG abzgl. 0,5 Anrechnung + PuTe geltend machen können. Ihr "spart" also einmal die Postauslagen... Mit § 15 Abs. 3 hat das aber nichts zu tun.