1,5 GG im KFB angerechnet
- Liesel
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Was soll denn hier nicht erstattungsfähig sein?
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Jetzt nochmal zu meinem Verständnis:
Das Gericht hat den KFB wie folgt erlassen:
1,3 VG
-0,75 Anrechnung
1,2 TG
...
Also haben die keine Geschäftsgebühr tituliert, sondern nur die Anrechnung für eine vermeintlich titulierte Geschäftsgebühr berücksichtigt?
Das Gericht hat den KFB wie folgt erlassen:
1,3 VG
-0,75 Anrechnung
1,2 TG
...
Also haben die keine Geschäftsgebühr tituliert, sondern nur die Anrechnung für eine vermeintlich titulierte Geschäftsgebühr berücksichtigt?
- Adora Belle
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Kannst Du das wohl nochmal klarstellen? Doppelte Verneinung ist etwas verwirrend.Aurora-Sun hat geschrieben:Also im Urteil steht nicht nix von wegen 1,5 Geschäftsgebühr...
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Habe das gerade nochmal gelesen... also wenn das tatsächlich so ist, dann argumentieren, dass GG nicht zu den Kosten des Rechtsstreits gehört und daher nicht festgesetzt werden kann.Ich habe einen KFB vorliegen, indem eine 1,5 GG festgesetzt wurde (Anrechnung über 0,75),
- Aurora-Sun
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Sachverhalt:
Die GG haben einen KFA wie folgt gestellt:
1,3 VG
0,65 GG
1,2 TG
...
Das Gericht hat einen KFB erlassen in welchem I u. II Instanz zusammen festgesetzt wurden. Da steht also nur ein Gesambetrag über ... EUR
Dann hat es noch "Gründe" für die Festsetzung aufgeführt, wonach es mitteilt, dass zu Gunsten des Klägers in der I Instanz eine 1,5 GG in Höhe von ... EUR nach einem GW von ... EUR tituliert wurde. (Was nicht der Fall ist) und daher gem. Vorbem. 3 Abs. 4 iVm § 15a Abs. 2 RVG eine Anrechnung iHv 0,75 mithin ein Betrag von ... EUR zu erfolgen hat.
Also ja, es hat eine vermeintlich titulierte GG berücksichtigt, die die GG dann ja aber außergerichtlich auch noch geltend machen könnten...
@ Liesel: Ja hast Recht...hab nicht nachgedacht in meinem Kopf ist es heute etwas bewölkt glaube ich -.-
Die GG haben einen KFA wie folgt gestellt:
1,3 VG
0,65 GG
1,2 TG
...
Das Gericht hat einen KFB erlassen in welchem I u. II Instanz zusammen festgesetzt wurden. Da steht also nur ein Gesambetrag über ... EUR
Dann hat es noch "Gründe" für die Festsetzung aufgeführt, wonach es mitteilt, dass zu Gunsten des Klägers in der I Instanz eine 1,5 GG in Höhe von ... EUR nach einem GW von ... EUR tituliert wurde. (Was nicht der Fall ist) und daher gem. Vorbem. 3 Abs. 4 iVm § 15a Abs. 2 RVG eine Anrechnung iHv 0,75 mithin ein Betrag von ... EUR zu erfolgen hat.
Also ja, es hat eine vermeintlich titulierte GG berücksichtigt, die die GG dann ja aber außergerichtlich auch noch geltend machen könnten...
@ Liesel: Ja hast Recht...hab nicht nachgedacht in meinem Kopf ist es heute etwas bewölkt glaube ich -.-
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Im KFB wird zu Euren Gunsten angenommen, daß eine 1,5 GG tituliert wurde und deshalb 0,75 anzurechnen ist. Tatsächlich ist aber nix tituliert und deshalb auch nix anzurechnen, selbst die beantragte Anrechnung von 0,65 ist falsch. Es müßte die volle 1,3 VG im KFB festgesetzt werden. Hab ichs jetzt?
Dann abwarten und Tee trinken. Der Gegner wird sich schon wehren.
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@ Adora Belle: Das ist ein Schreibfehler; ich hatte eigentlich "wirklich" schreiben wollen und hatte wohl "nicht" im Kopf...Aber man muss ja nicht gleich so kleinlich sein es ist ja trotzdem noch einigermaßen verständlich denke ich
- Adora Belle
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Naja sorry. Aber wenn drei Leute nachfragen, dann muß man eben doch "kleinlich" sein. Es geht doch nicht darum zu nörgeln, sondern den Sachverhalt klarzustellen, damit die Antwort auch wirklich stimmt.
- Aurora-Sun
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@ Adora Belle: Ja, der KFB wäre zu unseren Gunsten weil weniger anfällt; aber ich habe Sorge, dass die Gegner dann außergerichtlich eine 1,5 GG geltend machen... Müsste unser Mdt. die dann zahlen oder fordern wir die Gegner dann zur Rechnungsstellung über 1,3 GG auf, da die 1,5 ja nicht tituliert wurde??
Du hast natürlich recht, ich kann mich manchmal nicht so gut ausdrücken wenn mich eine Sache so verwirrt...
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Jegliche GG oder Anrechnung haben in einem KFB nichts zu suchen, wenn die nicht tituliert oder von euch schon bezahlt oder von GG mit eingeklagt wurde. Das würde ich sofort aus dem KFB streichen lassen. Die Gegenseite sollte sich wegen der Erstattung der Geschäftsgebühr selbst bei euch melden. Evtl. haben die ja auch gar keine Anspruchsgrundlage, um die überhaupt von euch erstattet zu bekommen.