Abrechnen in Steuerangelegenheiten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Emma-Anna
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#1

29.09.2011, 09:58

Hallöchen,

nachdem ich nun in Elternzeit war und zwischenzeitlich mal in einen anderen Job hineingeschnuppert habe, bin ich doch zu der Erkenntnis gekommen, dass mir mein erlernter Job mehr Spaß macht als ich dachte. Also bin ich nun wieder beim RA und habe gleich ne Steuersache zur Abrechnung bekommen.

Ich soll hier gegenüber der RSV alles abrechnen, auch außergerichtlich. Es wurde Einspruch gegenüber dem Finanzamt eingelegt, dann auch KLage eingelegt.

Kann ich hier ganz normal die 2300 und dann die 3100 VV RVG nehmen?

:thx im Voraus.
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#2

29.09.2011, 10:02

Die VG für Verfahren vor dem Finanzgericht wird nach 3200 berechnet.
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#3

29.09.2011, 10:27

.... und außergerichtlich kann ich da ganz normal die 2300 nehmen???
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#4

29.09.2011, 10:30

Jep, mit der entsprechenden Anrechnung auf die VG.
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#5

29.09.2011, 10:32

Na da hab ich doch nicht alles ganz verlernt. Dankeschön :D
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