Die haben eine Einstweilige hinter sich, sollen evtl. ein Ordnungsgeld von 250.000 € zahlen. Jetzt sollen sie die strafbew. Unterlassungserklärung unterschreiben. Der RA GEG fügte Kostennote bei über die Einstweilige (1,3 GW 100.000 € vom Gericht festgesetzt) und dann noch für das Aufforderungsschreiben eine 1,3 Gebühr nach 2400 mit einem SW von 125.000 €.
Ich soll jetzt sagen, wie viel sie zahlen müssen für das Hauptsacheverfahren. Die Gebühren sind mir klar, aber der Gegenstandswert? Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Und warum müssen sie für das Aufforderungsschreiben noch was extra zahlen?
Ich versteh die Materie nicht.
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