Gegenstandswert für Beschwerde gegen Kfb.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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reno007
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#1

28.09.2011, 10:57

Hallo,

ich habe eine bescheidene Frage... Ich habe hier schon zwar einige Einträge gefunden, bin aber trotzdem verunsichert, weil ich im Internet die gegenteilige Behauptung gefunden habe... :?

Und zwar: Kostenfestsetzungsbeschluss über Kosten von insgesamt 590 EUR. Der Rechtspfleger setzt aber nur 400 EUR fest. Wir legen Beschwerde ein. Nach welchem Gegenstandswert rechne ich die Beschwerde ab? Nach den gesamten Kosten von 590 EUR oder nach der Differenz von 190 EUR?

Irgendwie stehe ich voll auf dem Schlauch... :oops:

Danke euch!!
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LuzZi
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#2

28.09.2011, 10:59

Du meinst sicher Kostenfestsetzungsantrag, nicht -beschluss. Ihr seit doch nur über 190,-- € beschwert, also der Wert würd ich sagen. Davon abgesehen ist das dann nicht Beschwerde sondern sofortige Erinnerung die eingelegt werden muss.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

28.09.2011, 11:00

sehe ich auch so
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sansibar
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#4

28.09.2011, 11:00

Genau LuzZi
Grüße - sansibar
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reno007
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#5

28.09.2011, 11:02

Meine Güte wart ihr schnell! Ich danke euch!! :thx
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