Abrechnungsvorschlag erwünscht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Feierabend
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#1

23.09.2011, 12:50

Hallo Ihr Lieben, kurz vor´m WE brauch ich noch mal eure Hilfe (okay, Montag reicht auch).
Sachverhalt:
Wir haben Widerspruch gegen MB eingelegt.
Danach hat die Gegenseite nicht begründet, sondern die weitere Korrespondenz lief außergerichtlich. Schlussendlich haben wir uns außergerichtlich mit gegn. RA auf Ratenzahlungen geeinigt und da die blöde Mandantin nicht gezahlt hat, haben wir das Mandat beendet. SW: 1.855,03 €
Ideen??? Bitte her damit!
- 3307 und 2300 (evtl. erhöht?)???
Ungewöhnlicher Fall, oder?

Wünsche schon mal: Schönes WE!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
gkutes

#2

23.09.2011, 13:42

finde ich jetzt so ungewöhnlich nicht =)

du bist mE noch im Mahnverfahren. Eine GG kann also nicht entstehen. Ich würde noch ne EG abrechnen.
wenn die Kosten des Mahnverfahrens noch offen sind, kannst du die via KFA § 11 RVG festsetzen lassen.
Sam29

#3

23.09.2011, 22:53

Du bekommst die Gebühr fürs Mahnverfahren (WS) und eine Eingungsgebühr gerichtlich. Habt Ihr noch telef. Verhandelt etc? Dann noch die TG
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Tine
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#4

24.09.2011, 17:00

Genau, Gebühr für Widerspruch 0,5 , Eingungsgebühr 1,0 und eventuell die TG 1,2
LG Tine
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#5

26.09.2011, 11:44

Puhhh, das hat sich gebührentechnisch nicht gelohnt. Chefin hat einige Schreiben verfasst. Naja, werde dann wie von euch vorgeschlagen die 3307 und die 1003 abrechnen. Ach so, neee, ein Telefonat hat es nicht gegeben mit der Gegenseite. Alles nur schriftlich.
Vielen lieben Dank!!!!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
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