also die Pflichtverteidigergebühren, allerdings in der Strafsache, haben wir schon abgerechntet. unser Mdt. wurde auf Bewährung freigelassen.
und nun haben wir lediglich die die Nr. 4143 für das Adhäsionsverfahren berechnet. ganz normal nach einem Geg.standswert.
und das sollte an sich richtig gewesen sein.
nur ich verstehe nicht wie ich den Antrag besser gestallten kann, sprich mit Pflicht und Wahlvert.Gebühren? den das Adhäsionsverfahren hat ja nichts mehr mit dem Strafverfahren zu tun...
soll ich etwa wieder alle Gebühren für die Strafsache einmal für Pflichtvert. und einmal für Wahlvert. plus in beiden sachen/anträgen die Nr 4143 (für Adhäsionsverfh) berechnen? damit sie dann die Differenz ausrechnen können?
verstehe ich das richtig so?
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)