Erhöhte Terminsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
rosa

#11

21.09.2011, 09:48

Das geht aber nur bei Rahmengebühren und nicht bei Festgebühren.
:zustimm

gaaaaaaaaanz andere Baustelle! Hier bedarf es eigentlich keiner ST.! Ansonsten reicht ein einfacher Satz, dass die VG in Höhe von 1,3 nach 3100 und die TG in Höhe von 1,2 nach 3104 entstanden ist. FEDDISCH
Pilgrim

#12

21.09.2011, 14:14

Tja liebe Satine222000 lass die gesagt sein, dass du damit nicht allein bist :saufen .

Auch ich sollte letzten so ein Misteriösum abrechnen. Ich habe extra noch mal nachgefragt, konnts gar nicht glauben. Aber natürlich war die Sache besonders umfangreich und schwierig bla bla bla. Was soll man da machen? Ich habe natürlich so abgerechnet, wie sie wollte, obwohl ich weiß, dass es falsch ist. Sah auch echt komisch aus die Rechnung.
rosa

#13

21.09.2011, 14:53

Jetzt nich bös gemeint, aber so raus zu schicken ist echt peinlich! Ne VG und TG erhöhen :vogel (abgesehen von 1008)

hast du deinem Chef gesagt, dass das falsch ist? warum besteht man auf was falsches?
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Ciara
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#14

21.09.2011, 14:58

Sowas macht mein Programm gar nicht mit.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Elfeo
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#15

21.09.2011, 15:04

Wenn sowas von der Gegenseite kommt, kann man sich aber auch kommentarlos darauf verlassen, dass es so nie festgesetzt werden wird.

Eine Ausnahme habe ich allerdings mal gesehen und zwar hatten sich die Parteien im Vergleich explizit auf an sich im RVG nicht vorgesehene höhere Gebührensätze geeinigt. Das geht, Stichwort: Vertragsfreiheit. Und hat auch im Beschwerdeverfahren vor dem KG so gehalten.
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Satine222000
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#16

21.09.2011, 16:38

Danke schön für die Hilfe!
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