...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Raupe6
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#1
21.09.2011, 12:44
mir liegt flgnder fall auf dem tisch:
Mahnverfahren
gegner legt widerspruch ein
dann ergeht ein vu
es fand kein termin statt
lediglich in unserem schriftsatz haben wir angeregt das schriftliche vorverfahren durchzuführen
jetzt kommt heute das VU und ich soll kosten festsetzen lassen
habe ich wie folgt abgerechnet:
verfahrensgebühr MB
verfahrensgebühr 3100
anrechnung
KEINE terminsgebühr
auslagen
mwst.
ist das richtig so? oder bekomme ich doch eine 0,5 terminsgebühr für das VU?
es gibt eine Vefügung in der akte in der drin steht, dass das schriftliche vorverfahren durchgeführt wird.
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Xuka
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#2
21.09.2011, 12:52
Die Auslagenpauschale kannst du 2x berechnen. Bei VU gibt es eine 0,5 TG.
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Raupe6
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#3
21.09.2011, 12:55
ok ich hätte jetzt nicht gedacht dass ich die 0,5 terminsgebühr bekomme weil ja kein termin stattgefunden hat.
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Adelia
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#4
21.09.2011, 12:56
Ich würde die 0,5 Terminsgebühr noch mit abrechnen.
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Adelia
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#5
21.09.2011, 12:56
Ich würde die 0,5 Terminsgebühr noch mit abrechnen.
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Adelia
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#6
21.09.2011, 12:57
Ich würde die 0,5 Terminsgebühr noch mit abrechnen.
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Raupe6
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#7
21.09.2011, 12:57
ich danke euch
werde das jetzt sofort korrigieren.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)