Abrechnung OWi-Terminsvertreter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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repfiffi
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#1

20.09.2011, 10:25

Hallo Zusammen,

wie wird denn der Terminsvertreter in einer OWi-Sache abgerechnet? Wird das als Einzeltätigkeit abgerechnet oder gibt es wie im Zivilrecht halbe Gebühren? Ich finde keine Vorschrift dafür oder ich hab wohl Tomaten auf den Augen - hat jemand Rat? Danke

Greetz
'pfiffi
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naduh

#2

20.09.2011, 11:39

Habt ihr denn nix mit den anderen Anwälten vereinbart? Wir vereinbaren vorab z. B. Gebührenteilung.
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repfiffi
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#3

20.09.2011, 12:59

Es wurde Gebührenteilung vereinbart.

Bloß mir stellt sich die Frage, wie sich das in den OWi-Verfahren überhaupt zusammensetzt, wie sieht denn hier überhaupt ne Abrechnung des Terminsvertreters aus? Welche Vorschriften gelten hier? Im Zivilrecht verweise ich doch auch auf andere Verzeichnisnummern - verhält sich das in OWi-Sachen genauso? Dazu habe ich irgendwie noch nichts gefunden (oder halt Tomaten auf den Augen ;) )

Mittlerweile nehme ich auch Abstand von meinem anfangs Erwähntem: evtl. als Einzeltätigkeit abrechnen.

Aber wie verhält sich das mit den Gebühren? Fällt beim TV die GG (deckt ja die Einarbeitung ab) zzgl. TG und beides in voller Höhe an, oder gibt es auch noch eine VG evtl.?

Gruß
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rosa

#4

20.09.2011, 13:01

ich gehe davon aus dass Mandant an A sitzt, Gericht auch an A und ihr an B? sodass ihr einen UBV an A gebraucht habt? Sieht eure Gebührenvereinbarung so aus, dass ihr die Teilung der erstattungsfähigen Gebühren vereinbart habt?
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#5

20.09.2011, 13:19

OWi-Sache wird (eh nur) ggü. dem gemeinsamen Mdt. abgerechnet - also keine RSV oder Staatskasse dazwischen, juhu ;) - Aber dennoch:

Wir waren ausschließlich TV.
Wie in Zivilsachen also kurzen Schriftsatz ans AG, dass wir unterbevollmächtigt sind und dann wurde Termin wahrgenommen.

Welche Gebühren fallen für TV an? GG + TG (und dann in voller Höhe) - evtl. auch eine VG Nr. 5109 abrechenbar wegen "Melde"schriftsatz?

Greetz
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Adora Belle
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#6

20.09.2011, 13:43

Es gibt keine gesetzlichen Gebühren für den Terminsvertreter. Wenn Ihr "Gebührenteilung" vereinbart habt, dann soll das wohl heißen, daß die Gebühren des HBV geteilt werden. Andere Möglichkeit: Ihr bekommt allein und ausschließlich die volle Terminsgebühr. Oder: Ihr bekommt eine Pauschale. Jedenfalls hilft es hier nur, deutlich übers Geld zu reden. Eine Standard-Abrechnung gibt es einfach nicht.
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#8

20.09.2011, 13:59

Adora Belle hat geschrieben:Es gibt keine gesetzlichen Gebühren für den Terminsvertreter.
^^darauf wollte ich auch hinaus, damit kann ich was anfangen :thx ^^

Greetz
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