Hebegebühr versteuern?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SonicEvil
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#1

07.09.2011, 12:26

Brauch mal kurze Info:
Fällt bei der Inrechnungstellung der Hebegebühr Umsatzsteuer an?
Auslagenpauschale werd ich wohl nicht draufschlagen.
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#2

07.09.2011, 12:26

Natürlich. Es ist eine Gebühr, also ist sie zu versteuern.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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SonicEvil
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#3

07.09.2011, 12:27

:thx
Meine Tendenz ging auch in diese Richtung.
Freshlisa
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#4

09.09.2011, 09:25

wie rechne ich das mit der hebegebühr,wenn ich zb einen betrag von 25.000,00 € habe?da war irgendwas mit % oder?und den stufen 2.500€,7.500€ und 10.000€

es wäre sehr hilfreich.wenn mir da jemand helfen könnte,ich könnte das gut für die zwischenprüfung gebrauchen

danke schon mal im voraus
Xuka
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#5

09.09.2011, 09:36

Schau doch mal in Nr. 1009 VV RVG nach und mache einen Vorschlag :)
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SonicEvil
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#6

09.09.2011, 09:39

Kommt 100,00 Euro netto dabei raus...
Freshlisa
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#7

09.09.2011, 09:42

Die Hebegebühr beträgt:

bis einschließlich 2.500,00 € 1,0 %
vom Mehrbetrag bis einschließlich 10.000,00 € 0,5 %
vom Mehrbetrag über 10.000,00 € 0,25 %


das habe ich jetzt von wikipedia...stimmt das denn so?
gkutes

#8

09.09.2011, 09:44

wikipedia
:shock: :shock: :shock:
RVG gucken!!!!!!!!!!!!!

das stimmt so.
Freshlisa
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#9

09.09.2011, 09:53

danke
gkutes

#10

09.09.2011, 09:56

und gutes gelingen bei der zwischenprüfung :| *räusper*
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