Aktenübersendung an gegnerische Haftptpflicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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yvonne26
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#1

08.08.2007, 17:29

Hallo alle zusammen,

ich muss eine Kopie der Akte der StA an die gegnerische Haftpflichtversicherung schicken. Ich weiß nur nicht mehr, wie ich die Gebührenabrechnung dazu machen kann. Es gibt glaube ich etwas spezielles bei RA-Micro aber ich finde es einfach nicht mehr :(

Danke für die Hilfe!
StineP

#2

08.08.2007, 17:35

Ganz einfach. Es müsste erst mal die Aktenversendungspasuchale sein und dann die Anzahl der kopien.... Wir haben bei uns ganz einfach ein Feld dazu (Aktenbeschaffung)
Gast

#3

08.08.2007, 17:46

Im RA-Micro steht bei den Vergütungsnummern § 4 "Vereinbarte Vergütung für Aktenauszug" das sind € 26,00 plus Post und UST, Kopien werden nicht extra abgerechnet sind von den € 26,00 gedeckt
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yvonne26
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#4

08.08.2007, 17:48

genau das habe ich gesucht!! Danke :)
Lieben Gruß

Yvonne
Gast

#5

08.08.2007, 17:54

siehst manchmal steht mal kurz auf dem Schlauch, hihi
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Curry
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#6

08.08.2007, 18:37

Ich würde allerdings die Kopien noch extra dazurechnen.
Curry

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tabea009
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#7

08.08.2007, 18:45

Da stimme ich Curry zu. Machen wir auch immer so und wird auch anstandslos von den Versicherungen gezahlt.
Barbara
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Yuki
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#8

08.08.2007, 18:59

Wir nehmen die auch mit dazu, also die 26 €, Anzahl der Kopien, Auslagen und USt. Wurde bisher immer gezahlt und kenne es auch gar nicht anders.
Liebe Grüße,
Britta
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Curry
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#9

08.08.2007, 19:24

Ich hatte da auch noch nie Probleme mit und warum sollte ich das Geld "verschenken"?!
Curry

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Teddybär14
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#10

08.08.2007, 19:43

ja unbedingt auch die Kopien abrechnen, es könnte höchstens sein, die Versicherung stellt sich wegen der Postauslagen quer, aber das kommt fast nie vor.

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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