Kostenfestsetzung Mahnverfahren - streitiges Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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annlp
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#1

07.09.2011, 08:48

Hallöchen...

mein Problem:

Wir haben MB beantragt über 110.000 €. Nach Zugang MB an die Gegenseite haben die Widerspruch eingelegt. Wir also ins Klagverfahren mit 50.000 €.

Ich habe
1,0 VG 3305 pber 110.000 €
1,3 VG 3100 über 50.000 €
- 1,0 Anrechnung über 50.000 €

seht ihr das auch so??? mein chef möchte einen BEweis, dass er der Gegenseite die volle MB-gebühr in Rechnung stellen kann. Habe noch nichts gefunden :( Gebe aber auch zu, habe gerade nicht die Zeit groß zu recherchieren, da ich alleine bin :(

Wäre super wenn mir jemand sagen kann, ob das so richtig ist (hauptsächlich, dass ich die 1,0 3305 mit 110.000 im KFA geltend mache, und wo das hergeleitet wird, damit wir einen Beleg haben... -.-

danke :)
gkutes

#2

07.09.2011, 08:55

das kann man mE so pauschal gar nicht sagen. Wenn ihr einen falschen Betrag für den MB hergenommen habt, dann ist das nicht zu erstatten.
Also: Wie kommt der SW-Unterschied zustande?
Kalenderdrache
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#3

07.09.2011, 09:10

Also - Anrechnung ist so richtig:
RVG 3305 VV Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV (OLG Köln Beschl. vom 16.05.2008 - 17 W 82/08)
Guckst Du: Norbert Schneider: Fälle und Lösungen zum RVG, Seite 242 - genau dein Fall als Beispiel
(Wenn ihr das Buch nicht habt, melde Dich, ich fax dir dann die Seite)
annlp
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#4

07.09.2011, 09:18

der unterschied kommt, weil wir aus wirtschaftlichen gründen weniger angesetzt haben im klagverfahren.
gkutes

#5

07.09.2011, 09:22

aus wirtschaftlichen Gründen - so schön nichtssagend :D
ich befürchte, du musst ein bisschen mehr ausholen... Worum ging es?
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