verscheidene Streitwerte in Instanzen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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marlix
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#1

05.09.2011, 10:46

Hilfe, ich steh auf dem Schlauch. Wenn in der Erstinstanz der Streitwert mit 500,00 € festgesetzt wurde und die Berufung bei Festsetzung des Streitwertes auf 900,00 € zugelassen wurde, gilt dann für jede Instanz der jeweiliger Streitwert in der Abrechnung oder gilt auch für die erste Instanz dann 900,00 €?
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NORTHERN DINO
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#2

05.09.2011, 13:44

Wenn für die I. Instanz 500 € festgesetzt worden sind, dann ist man daran gebunden. Nur wenn der SW in II. Instanz auch für die I. Instanz geändert wurde, gilt der neue SW.
~ Grüßle ~
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marlix
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#3

05.09.2011, 13:53

:thx
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