verscheidene Streitwerte in Instanzen
Hilfe, ich steh auf dem Schlauch. Wenn in der Erstinstanz der Streitwert mit 500,00 € festgesetzt wurde und die Berufung bei Festsetzung des Streitwertes auf 900,00 € zugelassen wurde, gilt dann für jede Instanz der jeweiliger Streitwert in der Abrechnung oder gilt auch für die erste Instanz dann 900,00 €?
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Wenn für die I. Instanz 500 € festgesetzt worden sind, dann ist man daran gebunden. Nur wenn der SW in II. Instanz auch für die I. Instanz geändert wurde, gilt der neue SW.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<