Abrechnung MB, Ruhen des Verfahrens, Insolvenz

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

08.08.2007, 08:24

Guten Morgen!

Am 28.04.04 haben wir MB beantragt. Am 13.05.2004 Widerspruch durch die Gegenseite. August 2004 Ruhen des Verfahrens wg. Insolvenz Gegenseite. Haben dann unsere Forderung angemeldet. Kann doch jetzt wie folgt abrechnen:

1,3 Verfahrensgebühr 3100
0,5 Verfahrensgebühr 3320
Ausl.+ Steuer
---------------
abzgl. bereits gezahlter 10/10 MB-Gebühr

LG
StineP

#2

08.08.2007, 08:27

Ja, genau.

Allerdings würde mich interessieren, ob die gleich mit Einlegung des EInspruchs beantragt haben, das Verfahren ruhen zu lassen!? Denn wenn Ihr euren Anspruch schon begründet hattet und dann das Ruhen des Verfahrens beantragt wurde, würde die Verfahrensgebühr mit berücksichtigt werden müssen.
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Curry
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#3

08.08.2007, 08:28

Also ich würde getrennte Rechnungen machen, einmal für das Mahnverfahren, einmal für das Klageverfahren und einmal für die Insolvenzanmeldung. Dadurch bekommst du dreimal die Auslagen, die dir auch zustehen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#4

08.08.2007, 08:31

Also unseren Anspruch haben wir schon begründet.
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Curry
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#5

08.08.2007, 08:33

Also deine Rechnungen sehen so aus:

1. Mahnverfahren

1,0 VG 3305
Entgelte
MwSt.

2. Klageverfahren

1,3 VG 3100
./. 1,0 VG 3305
Entgelte
MwSt.

3. Forderungsanmeldung

0,5 VG 3320
Entgelte
MwSt.
Curry

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#6

08.08.2007, 08:37

:dafuer
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
StineP

#7

08.08.2007, 08:41

Genauso würde ich auch abrechnen. Ist wesentlich übersichtlicher in drei Einzelschriftten.
Gast

#8

08.08.2007, 08:47

Mein Chef will aber immer alles in einer Rechnung. Aber dankeschön!!!!
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Curry
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#9

08.08.2007, 08:54

Du kannst auch alles in eine Rechnung setzen, musst aber nur darauf achten, dass du trotzdem dreimal die Auslagen berechnest.
Curry

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StineP

#10

08.08.2007, 09:12

jepp.. das würde dann so aussehen:

1,0 VG 3305
Entgelte
1,3 VG 3100
./. 1,0 VG 3305
Entgelte
0,5 VG 3320
Entgelte

Zwischensumme
MwSt.
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