Guten Morgen!
Am 28.04.04 haben wir MB beantragt. Am 13.05.2004 Widerspruch durch die Gegenseite. August 2004 Ruhen des Verfahrens wg. Insolvenz Gegenseite. Haben dann unsere Forderung angemeldet. Kann doch jetzt wie folgt abrechnen:
1,3 Verfahrensgebühr 3100
0,5 Verfahrensgebühr 3320
Ausl.+ Steuer
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abzgl. bereits gezahlter 10/10 MB-Gebühr
LG
Abrechnung MB, Ruhen des Verfahrens, Insolvenz
Ja, genau.
Allerdings würde mich interessieren, ob die gleich mit Einlegung des EInspruchs beantragt haben, das Verfahren ruhen zu lassen!? Denn wenn Ihr euren Anspruch schon begründet hattet und dann das Ruhen des Verfahrens beantragt wurde, würde die Verfahrensgebühr mit berücksichtigt werden müssen.
Allerdings würde mich interessieren, ob die gleich mit Einlegung des EInspruchs beantragt haben, das Verfahren ruhen zu lassen!? Denn wenn Ihr euren Anspruch schon begründet hattet und dann das Ruhen des Verfahrens beantragt wurde, würde die Verfahrensgebühr mit berücksichtigt werden müssen.
- Curry
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Also ich würde getrennte Rechnungen machen, einmal für das Mahnverfahren, einmal für das Klageverfahren und einmal für die Insolvenzanmeldung. Dadurch bekommst du dreimal die Auslagen, die dir auch zustehen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Curry
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Also deine Rechnungen sehen so aus:
1. Mahnverfahren
1,0 VG 3305
Entgelte
MwSt.
2. Klageverfahren
1,3 VG 3100
./. 1,0 VG 3305
Entgelte
MwSt.
3. Forderungsanmeldung
0,5 VG 3320
Entgelte
MwSt.
1. Mahnverfahren
1,0 VG 3305
Entgelte
MwSt.
2. Klageverfahren
1,3 VG 3100
./. 1,0 VG 3305
Entgelte
MwSt.
3. Forderungsanmeldung
0,5 VG 3320
Entgelte
MwSt.
Curry
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Genauso würde ich auch abrechnen. Ist wesentlich übersichtlicher in drei Einzelschriftten.
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Du kannst auch alles in eine Rechnung setzen, musst aber nur darauf achten, dass du trotzdem dreimal die Auslagen berechnest.
Curry
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jepp.. das würde dann so aussehen:
1,0 VG 3305
Entgelte
1,3 VG 3100
./. 1,0 VG 3305
Entgelte
0,5 VG 3320
Entgelte
Zwischensumme
MwSt.
1,0 VG 3305
Entgelte
1,3 VG 3100
./. 1,0 VG 3305
Entgelte
0,5 VG 3320
Entgelte
Zwischensumme
MwSt.