...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gewusel
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#1
31.08.2011, 16:20
Ihr Lieben,
wir wollen einen KFA stellen. Terminsvertreter ist involviert. Leider sind die Terminsvertreterkosten höher als die fiktiven Reisekosten. Wie muss mein KfA aussehen? Hilfe!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
im Voraus!
Das Gewusel
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gewusel
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#3
31.08.2011, 16:30
Fiktive Reisekosten wären EUR 217,50, die 0,65-VG für den Terminsvertreter liegt bei EUR 315,90. Wenn ich die geltend mache, wird die Gegenseite die Höhe sicherlich monieren, oder versucht man das erstmal so?
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gkutes
#4
31.08.2011, 16:35
klaro =)
Vll meckert auch der/die Rechtspfleger... Aber es ist den Versuch wert, denke ich
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gewusel
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#5
31.08.2011, 16:39
Naja, das "Problem" ist, dass wir ca. 100 solcher KFAs machen müssen (sind Anlegerverfahren) und ich wenig Lust habe, 100 Verfügungen zu kassieren, wenn Du verstehst.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Dachte, es gibt da vielleicht einen Zusatz, den ich mit in den KFA aufnehmen kann. Aber gut. Oder auch schlecht.
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
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gkutes
#6
31.08.2011, 16:53
ja klar. du kannst hilfsweise die fiktiven Reisekosten gleich mit geltend machen.
Aber dann kannst ja eigentlich gleich nur die fiktiven Kosten geltend machen
10% darf glaub ich teurer sein. Bei dir sinds bissle mehr
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#7
31.08.2011, 18:58
gkutes hat geschrieben:
10% darf glaub ich teurer sein. Bei dir sinds bissle mehr
So ist es.
Der Vollständigkeit halber: Wir sind uns hoffentlich einig, dass sich die "fiktiven Reisekosten" auf die fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten bzw eines Anwalts am Wohnort/Sitz der Partei beziehen, nicht auf fiktive Kosten einer Informationsreise der Partei.
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Kein Grund zur Panik.
Mitglied im CdW.