KFA-Terminsvertreterkosten übersteigen fiktive Reisekosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gewusel
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#1

31.08.2011, 16:20

Ihr Lieben,

wir wollen einen KFA stellen. Terminsvertreter ist involviert. Leider sind die Terminsvertreterkosten höher als die fiktiven Reisekosten. Wie muss mein KfA aussehen? Hilfe! :shock:

:thx im Voraus!

Das Gewusel
gkutes

#2

31.08.2011, 16:27

wie viel höher?

in den KFA kommen die entstandenen Kosten rein.
gewusel
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#3

31.08.2011, 16:30

Fiktive Reisekosten wären EUR 217,50, die 0,65-VG für den Terminsvertreter liegt bei EUR 315,90. Wenn ich die geltend mache, wird die Gegenseite die Höhe sicherlich monieren, oder versucht man das erstmal so?
gkutes

#4

31.08.2011, 16:35

klaro =)
Vll meckert auch der/die Rechtspfleger... Aber es ist den Versuch wert, denke ich
gewusel
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#5

31.08.2011, 16:39

Naja, das "Problem" ist, dass wir ca. 100 solcher KFAs machen müssen (sind Anlegerverfahren) und ich wenig Lust habe, 100 Verfügungen zu kassieren, wenn Du verstehst. :D Dachte, es gibt da vielleicht einen Zusatz, den ich mit in den KFA aufnehmen kann. Aber gut. Oder auch schlecht. :lol:
gkutes

#6

31.08.2011, 16:53

ja klar. du kannst hilfsweise die fiktiven Reisekosten gleich mit geltend machen.
Aber dann kannst ja eigentlich gleich nur die fiktiven Kosten geltend machen :mrgreen:

10% darf glaub ich teurer sein. Bei dir sinds bissle mehr
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#7

31.08.2011, 18:58

gkutes hat geschrieben:
10% darf glaub ich teurer sein. Bei dir sinds bissle mehr
So ist es.

Der Vollständigkeit halber: Wir sind uns hoffentlich einig, dass sich die "fiktiven Reisekosten" auf die fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten bzw eines Anwalts am Wohnort/Sitz der Partei beziehen, nicht auf fiktive Kosten einer Informationsreise der Partei.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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