2 zusammenhängende Ermittlungsverfahren - 2 x Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Tami
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#11

31.08.2011, 14:32

Liesel hat geschrieben:Wurden die Ermittlungen schon bei der Polizei zusammen geführt oder waren es hier noch zwei Vorgänge? Wann erfolgte eure Beauftragung?
Die Ermittlungen wurden bei der Polizei laut Akte zusammengeführt. Im Sachverhalt der Strafanzeige ist auch beides direkt aufgeführt.

Unsere Beauftragung erfolgte nachdem die Anzeige bei unserem Mandanten einging und bereits die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs von der StA in Gang gesetzt wurde bzw. die Auslgeichsstelle von der StA beauftragt wurde.
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#12

31.08.2011, 14:38

Hm, dann kannst du auch nur eine Rechnung machen. Wie petzilein schon geschrieben hatte, kannst du halt nur die Gebühren etwas erhöhen.
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