Kostenfestsetzung gegen eigenen Mandant/Vergütungsvereinb.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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NORTHERN DINO
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#12

31.08.2011, 08:54

:good :mrgreen:
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Jupp03/11

#13

31.08.2011, 08:56

Nichts anderes ist man von ihm gewohnt :mrgreen:
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myrkky
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#14

31.08.2011, 09:30

Nee, ich würde in meinem Fall jetzt die Festsetzung nach § 11 RVG machen, aber die Gebühren nach dem festgesetzten Gegenstandswert berechnen.
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:zunge
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Pepsi
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#15

31.08.2011, 09:32

das kannst du auch machen und den Rest dann MB (oder auch Klage, wenn ihr meint dass er sowieso Widerspruch einlegt)
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Liesel
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#16

31.08.2011, 09:42

Pepsi hat geschrieben:das kannst du auch machen und den Rest dann MB (oder auch Klage, wenn ihr meint dass er sowieso Widerspruch einlegt)
Also ich denke mal, daß man sich schon entscheiden muß, welche Gebühren man abrechnet und dann (wie auch immer) gerichtlich geltend macht. Schließlich versichert man ja, daß der Mandant eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat.
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#17

31.08.2011, 09:55

myrkky hat geschrieben:Nee, ich würde in meinem Fall jetzt die Festsetzung nach § 11 RVG machen, aber die Gebühren nach dem festgesetzten Gegenstandswert berechnen.
Mal ganz blöd gefragt: Warum denn das? Ich meine, einmal verschenkt ihr dann doch eine Menge Gebühren und zweitens fühlt sich der Mandant dann doch total bestätigt, so nach dem Motto "ich hab ja gleich gesagt, dass ihr nicht mehr kriegt". Und dem Mandanten dadurch im Prinzip auch noch recht zu geben, würde ich echt nicht einsehen, wenn es eine andere Vereinbarung gibt.
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myrkky
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#18

31.08.2011, 17:57

@Kikki-Fee
Recht hast du.
Das ist mir nach dem Absenden auch eingefallen (da waren die Finger schneller als der Kopf :ohmann
Naja, jetzt machen wir jedenfalls nen MB.

Danke an alle für die Hilfe
:thx
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