arbeitsrechtl. Abrechnung KLage und Widerklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nili
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#1

25.08.2011, 09:07

Hallo alle miteinander,

folgendes Problem habe ich:

Arbeitgeber will für fehlerhafte Arbeit vom Arbeitnehmer (den vertreten wir) Schadenersatz in Höhe von ca. 48.000 € haben.
Darüber wurde außergerichtlich gestritten.

Dann haben wir in der Sache Kündigungsschutzklage eingereicht weil er bevor der Schadenersatz kam gekündigt wurde. GW wäre hier 9.000 €.

GEgensseite hat Klageabweisung beantragt und später noch Widerklage wegen dem Schadenersatz eingereicht. GW hier auf einmal ca. 65.000 €.

Wie auch immer. :) Dann haben die sich verglichen.

Ich würde das jetzt so abrechnen:

1,3 GG aus 48.000 €
Ap
Ust
Summe

1,3 aus 74.000 € (da ja nicht derselbe Gegenstand oder?)
./. 0,65 GG aus 48.000 €
1,2 TG aus 74.000 €
1,0 EG aus 74.000 €
AP
Ust
Summe

Wi seht Ihr das?
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#2

25.08.2011, 09:20

Würde ich auch so sehen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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