Vorzeitige Beendigung im Zwangsversteigerungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ingrid
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#1

24.08.2011, 10:55

Guten Morgen allerseits :)

Hab da mal ne Frage...

Wurden beauftragt vom Mandanten, die Zwangsversteigerung seines Grundstücks einstweilen für 6 Monate einstellen zu lassen. Schriftsatz war schon fertig, wollte ihn gerade ausdrucken, da ruft der Mandant an, das Risiko und die Kosten seien ihm zu hoch, er möchte doch nicht mehr. Also vorzeitige Beendigung, soweit ists mir noch klar!

Im Klageverfahren wäre dies ja die 0,8 nach 3301 VV RVG, nun sind wir im Zwangsversteigerungsverfahren, nehm ich da die 0,4 nach 3311 VV RVG?

Der Text hierzu:

Unterabschnitt 4
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
3311

Verfahrensgebühr 0,4


Die Gebühr entsteht jeweils gesondert

1. für die Tätigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens;

2. im Zwangsversteigerungsverfahren für die Tätigkeit im Verteilungsverfahren, und zwar auch für eine Mitwirkung an einer außergerichtlichen Verteilung;

3. im Verfahren der Zwangsverwaltung für die Vertretung des Antragstellers im Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder auf Zulassung des Beitritts;

4. im Verfahren der Zwangsverwaltung für die Vertretung des Antragstellers im weiteren Verfahren einschließlich des Verteilungsverfahrens;

5. im Verfahren der Zwangsverwaltung für die Vertretung eines sonstigen Beteiligten im ganzen Verfahren einschließlich des Verteilungsverfahrens und

6. für die Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung und einstweilige Einstellung des Verfahrens sowie für Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens.


Ich bin bei meiner Suche auch auf die 3328 VV RVG gestoßen, hier heißt es:

"Verfahrensgebühr für Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung"

Das wäre eine 0,5 Gebühr.

Für eine schnell Antwort wäre ich echt dankbar :)

LG Ingrid
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