Extra-Vollmacht Freispruchgebühren
Hi! Wir haben in einer Strafsache Freispruch erzielt und das Gericht verlangt von uns irgendeine Extra-VOllmacht, mit der wir die GEbühren abrechnen können. Hat jemand vielleicht einen Mustertext? Vielen lieben Dank im Voraus!!!
- Liesel
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Wir nehmen eine normale Vollmacht und schreiben "Festsetzung der Gebühren und Auslagen" drauf.
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- Adora Belle
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Wenn zunächst Wahlverteidigung bestand und dann als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde, ist das WV-Mandat damit beendet, bzw. muß niedergelegt werden. Im Fall des Freispruchs ist dann eine neue Bevollmächtigung für die Kostenfestsetzung nötig, weil das ursprüngliche Mandat nicht wieder auflebt.
Vielen Dank an alle!!!