muss ich eine 1,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3305 im Mahnverfahren auf eine 1,3 Geschäftsgebühr anrechnen?
Beide gebühren stehen in dergleichen Kostennote...
Danke!!:)
Anrechnung der Verfahrensgebühr im Mahnverfahren
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Grundsätzlich wird die Geschäftsgebühr auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr angerechnet.
Was genau willst Du machen - sollst Du MB beantragen oder rechnest Du das MV nun mit Mdt. ab?
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Ja meine ich, entschuldige..Ich rechne mit dem Mandanten ab..Mahnbescheid wurde erlassen aber jetzt soll die Angelegenheit abgeschlossen werden.
- Nasenbär
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Dann ist es so - die Geschäftsgebühr musst Du in Höhe von 0,65 anrechnen.
Ich sehe, dass Du ganz neu hier bist im Forum. Deshalb erlaube ich mir Dir einen kleinen Tipp zu geben:
wenn Du in Deinem Profil die Software, mit der Du arbeitest, ergänzt, dann kann es in manchen Fällen leichter sein Dir zu helfen.
Wünsche Dir noch einen schönen Tag.
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Danke dir..wir haben keine Software auf Arbeit ![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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ergänz doch bitte trotzdem noch dein Profil. ![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
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Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
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de heilige Glaskugel...
...*oooohm*
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wir sind zu zweit für einen anwalt. eine azubine und eine fachangestellte. wir machen das alles einfach im word....
@mietzemau: ja ich vervollständige mein profil noch![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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