Anrechnung der Verfahrensgebühr im Mahnverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
azubine123
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 17.07.2011, 18:00
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

18.08.2011, 11:08

muss ich eine 1,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3305 im Mahnverfahren auf eine 1,3 Geschäftsgebühr anrechnen?

Beide gebühren stehen in dergleichen Kostennote...

Danke!!:)
Benutzeravatar
Nasenbär
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 19.09.2006, 12:40
Beruf: leitende RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

18.08.2011, 11:11

Grundsätzlich wird die Geschäftsgebühr auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr angerechnet.

Was genau willst Du machen - sollst Du MB beantragen oder rechnest Du das MV nun mit Mdt. ab?
azubine123
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 17.07.2011, 18:00
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

18.08.2011, 11:13

Ja meine ich, entschuldige..Ich rechne mit dem Mandanten ab..Mahnbescheid wurde erlassen aber jetzt soll die Angelegenheit abgeschlossen werden.
Benutzeravatar
Nasenbär
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 19.09.2006, 12:40
Beruf: leitende RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

18.08.2011, 11:25

Dann ist es so - die Geschäftsgebühr musst Du in Höhe von 0,65 anrechnen.

Ich sehe, dass Du ganz neu hier bist im Forum. Deshalb erlaube ich mir Dir einen kleinen Tipp zu geben:
wenn Du in Deinem Profil die Software, mit der Du arbeitest, ergänzt, dann kann es in manchen Fällen leichter sein Dir zu helfen. :D

Wünsche Dir noch einen schönen Tag.
azubine123
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 17.07.2011, 18:00
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

18.08.2011, 13:53

Danke dir..wir haben keine Software auf Arbeit ;-)
Benutzeravatar
Nasenbär
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 19.09.2006, 12:40
Beruf: leitende RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#6

18.08.2011, 13:59

azubine123 hat geschrieben:Danke dir..wir haben keine Software auf Arbeit ;-)
sowas gibt´s noch? :wink:

Das interessiert mich jetzt aber - Wie arbeitet Ihr? Wieviel seid Ihr?
Benutzeravatar
Mietzemau
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1180
Registriert: 07.05.2010, 18:59
Software: AnNoText
Wohnort: Essen - NRW

#7

18.08.2011, 14:27

ergänz doch bitte trotzdem noch dein Profil. :mrgreen:
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

Wintereinbruch ist nicht strafbar!

Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain

Bild

de heilige Glaskugel...191...*oooohm*
azubine123
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 17.07.2011, 18:00
Beruf: RA-Fachangestellte

#8

18.08.2011, 16:32

wir sind zu zweit für einen anwalt. eine azubine und eine fachangestellte. wir machen das alles einfach im word....

@mietzemau: ja ich vervollständige mein profil noch ;-)
Antworten