KAA der Gegenseite prüfen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

16.08.2011, 15:57

Soll den KAA der Gegenseite prüfen u. ich bin verunsichert, weil die gegn. RAe die GG nicht angerechnet haben. Sachverhalt:
Außergerichtliches Tätigwerden, danach Klage und Termin mit Einigung. In der Einigung ist nicht mehr die Rede von Erstattung irgendwelcher vorgerichtlichen Kosten oder so.
Muss aber doch jetzt bekritteln, dass die Gegenseite die volle Verfahrensgebühr angesetzt hat, oder blamier ich mich dann?
Danke.
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#2

16.08.2011, 16:01

Keine Anrechnung.
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#3

16.08.2011, 16:05

Weil nicht mehr die Rede ist von vorgerichtlicher Kostenerstattung oder warum? Steh grad völlig auf´m Schlauch.
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#4

16.08.2011, 16:08

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#5

16.08.2011, 16:23

:thx
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