Hallo zusammen,
wir haben einen Antrag zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahme gestellt und voll gewonnen. Der Beschluss
sagt, dass die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse auferlegt werden.
Welche Gebühren kann ich jetzt hier festsetzen lassen? Ich hab so einen Antrag noch nie bearbeitet....
Abrechnung nach erfolgreichem §98 StPO Antrag
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14428
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Könnte auch ne Differenzberechnung nötig sein, weil das als Teil der Verfahrensgebühr behandelt wird. Ich überleg nur grad, ob man die Erstattung über das StrEG beantragen muß, oder ein einfacher KFA ausreicht. Kann ich so auf Anhieb gar nicht sagen.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 135
- Registriert: 09.09.2009, 15:38
Oh Gott, das klingt ja dramatisch....
Ich suche schon wie verrückt, aber ich find noch nichts passendes
Ich suche schon wie verrückt, aber ich find noch nichts passendes
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14428
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Wofür?Olli1983 hat geschrieben:Wäre dafür ...
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 135
- Registriert: 09.09.2009, 15:38
vviell. noch als zusatzinfo:
Es läuft bisher nur ein ermittlungsverfahren, diese Einzeltätigkeit war die erste gerichtliche Handlung
Es läuft bisher nur ein ermittlungsverfahren, diese Einzeltätigkeit war die erste gerichtliche Handlung
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 135
- Registriert: 09.09.2009, 15:38
Ah: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg ... 229-06.pdf" target="blank
BverfGE. Eigenes selbst. verfahren. Daher Kostenfestsetzung möglich.
Tja Problem immer noch: Welche Gebührentatbestände?
BverfGE. Eigenes selbst. verfahren. Daher Kostenfestsetzung möglich.
Tja Problem immer noch: Welche Gebührentatbestände?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 135
- Registriert: 09.09.2009, 15:38
StrEG führt nach dieser entscheidung nicht weiter