HILFE EILT ! Kostenfestsetzung § 11 RVG Geb. 2400

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Pauline007
Forenfachkraft
Beiträge: 243
Registriert: 30.03.2006, 09:19

#11

21.06.2006, 16:48

Herzliches :thx für die schnelle Hilfe. Ich werde es morgen mal kurz beim REchtspfleger anklingeln lassen und ihn noch um seine Meinung fragen, bevor ich den ganzen .. wieder zurück bekomm.

Leider haben wir das Jurbüro in der Kanzlei nicht. Ich glaube das stehen ganz tolle sachen drin .hm

Wünsche allseits noch einen schönen feierabend !

Gruß aus Bayern. Pauline
:pcwink
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
Benutzeravatar
Annile
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 732
Registriert: 14.02.2006, 19:44
Wohnort: Nähe Frankfurt am Main

#12

21.06.2006, 16:50

Also genau weiß ich es nicht.. vor allem wie es in einem solchen Fall ist gegenüber dem eigenen Mandanten. Habe hierzu nur gegoogelt. Ich würds trotzdem probieren. Mehr als rausstreichen können sie es ja doch nicht...
Es Annile :hurra
Benutzeravatar
Annile
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 732
Registriert: 14.02.2006, 19:44
Wohnort: Nähe Frankfurt am Main

#13

21.06.2006, 16:53

Fällt mir grad auf... habe das übrigens hier rauskopiert *lach*

http://www.foreno.de/printview.php?t=505&start=0
Es Annile :hurra
Andreas

#14

21.06.2006, 19:31

Hm, da ist wohl wirklich ein Telefonat mit dem Gericht fällig, um zu wissen, wie das jeweilige Gericht dazu steht.

Ich würde aber auch eher der BGH-Entscheidung folgen, obwohl ich ja normalerweise alles gerne mal ausprobiere :wink:
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#15

21.06.2006, 20:23

Die Entscheidung des LG Deggendorf, die ich bis eben nicht kannte, dürfte vereinzelt geblieben und durch die BGH-Rechtsprechung überholt sein. Nach der Ansicht des BGH ist die Geschäftsgebühr nicht zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu zählen und weder nach §§ 104, 106 ZPO noch nach § 11 RVG berücksichtigungs- und festsetzungsfähig.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Melanie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 14.04.2006, 15:35
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein

#16

21.06.2006, 21:38

Ich schließe mich evelyn m. an.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Antworten