...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pauline007
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#11
21.06.2006, 16:48
Herzliches
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
für die schnelle Hilfe. Ich werde es morgen mal kurz beim REchtspfleger anklingeln lassen und ihn noch um seine Meinung fragen, bevor ich den ganzen .. wieder zurück bekomm.
Leider haben wir das Jurbüro in der Kanzlei nicht. Ich glaube das stehen ganz tolle sachen drin .hm
Wünsche allseits noch einen schönen feierabend !
Gruß aus Bayern. Pauline
![PC-Winker :pcwink](./images/smilies/pcwink.gif)
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
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Annile
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#12
21.06.2006, 16:50
Also genau weiß ich es nicht.. vor allem wie es in einem solchen Fall ist gegenüber dem eigenen Mandanten. Habe hierzu nur gegoogelt. Ich würds trotzdem probieren. Mehr als rausstreichen können sie es ja doch nicht...
Es Annile :hurra
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Andreas
#14
21.06.2006, 19:31
Hm, da ist wohl wirklich ein Telefonat mit dem Gericht fällig, um zu wissen, wie das jeweilige Gericht dazu steht.
Ich würde aber auch eher der BGH-Entscheidung folgen, obwohl ich ja normalerweise alles gerne mal ausprobiere
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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13
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...ist hier unabkömmlich !
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Melanie
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#16
21.06.2006, 21:38
Ich schließe mich evelyn m. an.
Viele Grüße
Melanie :pcwink